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SVP
Abschaffende Volksabstimmung am 12. Juni: SVP für 5-mal Nein!
08.06.2022
2022-06-8
Die SVP-Leitung hat sich im Rahmen der heutigen Sitzung mit der am kommenden Sonntag auf staatlicher Ebene stattfindenden Volksabstimmung beschäftigt und die entsprechende Position festgelegt: „Bei der nun anstehenden Volksabstimmung können die Bürgerinnen und Bürger ja nicht nur über eine Fragestellung entscheiden, sondern haben die Möglichkeit, gleich über fünf verschiedene Teilbereiche der Justiz zu entscheiden. Hierbei geht es von der möglichen Abschaffung des Severino-Gesetzes über die Abänderung der Regelung betreffend die Untersuchungshaft bis hin zur Trennung der Berufskarrieren von Richtern und Staatsanwälten. In der heutigen Sitzung haben wir uns mit den Fragestellungen auseinandergesetzt und sind zur einhelligen Meinung gekommen, uns im Hinblick auf alle fünf Fragestellungen für ein NEIN auszusprechen“, erklärt SVP-Obmann Philipp Achammer.
„Was das Nein im Hinblick auf die Abschaffung des sog. Severino-Gesetzes (roter Stimmzettel) betrifft, so besteht der Grund für diese Entscheidung im einfachen Umstand, dass wir uns gegen eine vollständige Abschaffung jenes Gesetzes ausgesprochen haben, das es rechtskräftig verurteilten Personen verbietet, für politische Ämter kandidieren oder in Parlamente sitzen zu können. Wir sind der Meinung, dass ein derartiges allgemeines Verbot aufrecht bleiben soll“, erklärt Parteiobmann Philipp Achammer.
„Auch im Hinblick auf die Abänderung der Regelung betreffend die Untersuchungshaft (oranger Stimmzettel) haben wir uns für ein klares Nein ausgesprochen. Wir sind der Meinung, dass die Gesetzgebung zur Vermeidung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie von hassbedingten Straftaten in Italien noch sehr wenig ausgeprägt ist. Und vor diesem Hintergrund würde die Aufweichung der Untersuchungshaft eine vollkommen falsche Richtung darstellen, um den Opfern derartiger Straftaten den notwendigen Schutz zu bieten“, erklärt Philipp Achammer weiter.
„Was das Nein zu den drei restlichen Fragestellungen betrifft, so muss unterstrichen werden, dass die genannten Teilbereiche sowieso schon Gegenstand einer weitreichenden Justizreform – der sog. Cartabia-Reform – sind. Ein Umstand, der eine entsprechende Aufhebung mittels Volksentscheids obsolet machen würde“, so SVP-Obmann Philipp Achammer abschließend.
„Was das Nein im Hinblick auf die Abschaffung des sog. Severino-Gesetzes (roter Stimmzettel) betrifft, so besteht der Grund für diese Entscheidung im einfachen Umstand, dass wir uns gegen eine vollständige Abschaffung jenes Gesetzes ausgesprochen haben, das es rechtskräftig verurteilten Personen verbietet, für politische Ämter kandidieren oder in Parlamente sitzen zu können. Wir sind der Meinung, dass ein derartiges allgemeines Verbot aufrecht bleiben soll“, erklärt Parteiobmann Philipp Achammer.
„Auch im Hinblick auf die Abänderung der Regelung betreffend die Untersuchungshaft (oranger Stimmzettel) haben wir uns für ein klares Nein ausgesprochen. Wir sind der Meinung, dass die Gesetzgebung zur Vermeidung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie von hassbedingten Straftaten in Italien noch sehr wenig ausgeprägt ist. Und vor diesem Hintergrund würde die Aufweichung der Untersuchungshaft eine vollkommen falsche Richtung darstellen, um den Opfern derartiger Straftaten den notwendigen Schutz zu bieten“, erklärt Philipp Achammer weiter.
„Was das Nein zu den drei restlichen Fragestellungen betrifft, so muss unterstrichen werden, dass die genannten Teilbereiche sowieso schon Gegenstand einer weitreichenden Justizreform – der sog. Cartabia-Reform – sind. Ein Umstand, der eine entsprechende Aufhebung mittels Volksentscheids obsolet machen würde“, so SVP-Obmann Philipp Achammer abschließend.
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