2 Promille für die Südtiroler Volkspartei
Nachdem die bisherige staatliche Parteienfinanzierung zur Gänze abgeschafft worden ist, ermöglicht der Staat alternativ, über die Steuererklärung 2 Promille der Einkommenssteuer IRPEF einer Partei zuzuweisen.
Kennnummer = W26
Nachdem die bisherige staatliche Parteienfinanzierung zur Gänze abgeschafft worden ist, ermöglicht der Staat alternativ, über die Steuererklärung 2 Promille der Einkommenssteuer IRPEF einer Partei zuzuweisen.
- Wer unterschreibt, bezahlt deshalb keine höheren Steuern!
- Bei fehlender Unterschrift bleibt das Geld dem Staat.
- Die 2 Promille konkurriert nicht zu den 8 Promille für die Kirche oder den 5 Promille für gemeinnützige Zwecke.
Einfach im entsprechenden Feld der Steuererklärung die Kennnummer „W26“ für die Südtiroler Volkspartei eintragen und unterschreiben.
Unterstützen Sie die Arbeit der Südtiroler Volkspartei mit Ihrer Unterschrift im entsprechenden Feld der Steuererklärung.
Falls Sie Ihre Steuererklärung beim Steuerberater oder bei einem Steuerbeistandszentrum machen, geben Sie bitte die „Südtiroler Volkspartei“ als Begünstigten an. Falls Sie hingegen Ihre Steuererklärung selbst ausfüllen, tragen Sie bitte die Kennnummer „W26“ für die SVP im entsprechenden Feld ein.
Mit dieser Wahl wird vor allem der wertvolle ehrenamtliche Einsatz unserer aktiven Funktionärinnen und Funktionäre unterstützt.
Unterstützen Sie die Arbeit der Südtiroler Volkspartei mit Ihrer Unterschrift im entsprechenden Feld der Steuererklärung.
Falls Sie Ihre Steuererklärung beim Steuerberater oder bei einem Steuerbeistandszentrum machen, geben Sie bitte die „Südtiroler Volkspartei“ als Begünstigten an. Falls Sie hingegen Ihre Steuererklärung selbst ausfüllen, tragen Sie bitte die Kennnummer „W26“ für die SVP im entsprechenden Feld ein.
Mit dieser Wahl wird vor allem der wertvolle ehrenamtliche Einsatz unserer aktiven Funktionärinnen und Funktionäre unterstützt.
5 Promille für die Stiftung Südtiroler Volkspartei
Wer seine Steuererklärung noch machen muss, kann 5 Promille der Einkommenssteuer IRPEF einer gemeinnützigen Einrichtung, einem Verein oder einer Organisation zukommen lassen.
Die SVP-Stiftung zählt zu diesen Einrichtungen. Jeder Beitrag ist für die Arbeit der SVP-Stiftung (u. a. Trägerin der ZiS und der Silvius-Magnago-Akademie) sehr wichtig.
Die entsprechende Steuernummer für die 5 Promille für die SVP-Stiftung ist die 94061300219. Wer keine Steuererklärung abfasst, kann trotzdem 5 Promille des IRPEF-Einkommens (über den Vordruck CUD) der Stiftung SVP zuweisen. Dafür wird das vom Arbeitgeber oder Renteninstitut ausgehändigte Formblatt (Vordruck CUD) ausgefüllt, unsere Steuernummer (94061300219) in das erste Feld („Sostegno del volontariato…/ Unterstützung des Volontariates...“) eingetragen und unterschrieben.
Das ausgefüllte Formblatt des CUD in einem geschlossenen Umschlag bei einem Postamt oder beim Steuerbeistandszentrum/Steuerberater abzugeben. Der Umschlag muss dabei beschriftet sein mit: „Wahl für die Zweckbestimmung von acht und fünf Promille der IRPEF“, Steuernummer sowie Zu- und Vorname des/der Abgebenden.
Die SVP-Stiftung zählt zu diesen Einrichtungen. Jeder Beitrag ist für die Arbeit der SVP-Stiftung (u. a. Trägerin der ZiS und der Silvius-Magnago-Akademie) sehr wichtig.
Die entsprechende Steuernummer für die 5 Promille für die SVP-Stiftung ist die 94061300219. Wer keine Steuererklärung abfasst, kann trotzdem 5 Promille des IRPEF-Einkommens (über den Vordruck CUD) der Stiftung SVP zuweisen. Dafür wird das vom Arbeitgeber oder Renteninstitut ausgehändigte Formblatt (Vordruck CUD) ausgefüllt, unsere Steuernummer (94061300219) in das erste Feld („Sostegno del volontariato…/ Unterstützung des Volontariates...“) eingetragen und unterschrieben.
Das ausgefüllte Formblatt des CUD in einem geschlossenen Umschlag bei einem Postamt oder beim Steuerbeistandszentrum/Steuerberater abzugeben. Der Umschlag muss dabei beschriftet sein mit: „Wahl für die Zweckbestimmung von acht und fünf Promille der IRPEF“, Steuernummer sowie Zu- und Vorname des/der Abgebenden.
Spende für die Südtiroler Volkspartei
Die Südtiroler Volkspartei finanziert sich durch Beiträge der Mitglieder, durch Beiträge der Mandatare, durch Beiträge aus den 2 Promille sowie durch Spenden. Spenden sowie unentgeltliche Sach- und Dienstleistungen, welche den Jahresmaximalbetrag von 500,00 Euro nicht überschreiten, unterliegen laut Art. 5, Abs. 2 bis des Gesetzes Nr. 13 vom 21.02.2014 keiner Meldungspflicht. Dies gilt sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen. Laut Art. 11, Abs. 2, des Gesetzes 21.02.2014 können 26 Prozent Ihrer Spende von der Bruttosteuer in Abzug gebracht werden. Dies gilt für gespendete Beträge von 30,00 bis 30.000,00 Euro jährlich. Die Zahlung muss mittels Post oder Bank erfolgen und als Zahlungsgrund muss „Spende“ angegeben werden. Der jährliche Maximalbetrag für Spenden an Parteien beträgt (laut Art. 10, Abs. 7 des Gesetzes Nr. 13 vom 21.02.2014) 100.000,00 Euro. Bei Gesellschaften bedarf es eines entsprechenden Beschlusses des zuständigen Verwaltungsorganes und der Verpflichtung zur korrekten Verbuchung der Spende.
Nachstehend die Bankkonten für eine Spendenüberweisung:
Raiffeisenkasse Bozen: IBAN: IT 12 D 08081 11600 000300000850
Südtiroler Sparkasse: IBAN: IT 87 Z 06045 11601 000000448700
Nachstehend die Bankkonten für eine Spendenüberweisung:
Raiffeisenkasse Bozen: IBAN: IT 12 D 08081 11600 000300000850
Südtiroler Sparkasse: IBAN: IT 87 Z 06045 11601 000000448700
Unternehmen - Spendenerklärung (Vordruck)
PDF | 113 KB
Privatpersonen - Spendenerklärung (Vordruck)
PDF | 113 KB
Absetzbarkeit ihrer Spende - Bitte füllen Sie für den Erhalt der entsprechenden Bestätigung untenstehendes Formular aus.