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Abstimmung über GVO-freie Zonen in den EU-Staaten
13.01.2015
Am heutigen Dienstag hat das EU-Parlament in Straßburg darüber abgestimmt, dass EU-Länder den Anbau von GVO-Pflanzen (genetisch veränderte Organismen) in ihrem Staatsgebiet einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn diese für den Anbau in der EU bereits zugelassen worden sind. Durch diese neue Verordnung bekommen die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet. Mitgliedstaaten können den Anbau von GVOs aus Gründen wie umweltpolitischen oder agrarpolitischen Zielen, öffentliches Interesse, sozioökonomische Auswirkungen, fortbestehende wissenschaftliche Unsicherheiten, Stadt- und Raumplanung, Vermeidung des Vorkommens von GVO in anderen Erzeugnissen oder Bodennutzung einschränken oder verbieten. Derzeit ist nur eine gentechnisch veränderte Pflanze, die Maissorte Monsanto 810, für den Anbau in der EU zugelassen und wird in fünf Mitgliedstaaten auch angebaut. Der Südtiroler EU- Parlamentarier Herbert Dorfmann dazu: „In Südtirol wurde die Aussaat und der Anbau gentechnisch veränderter Organismen bereit im Jahre 2010 verboten. Ich habe diese neue Regelung unterstützt, weil sie den Staaten und Regionen mehr Freiheit lässt, ohne den Binnenhandel in der EU zu gefährden. Sie sichert zudem unsere Südtiroler Regelung auch auf europäischer Ebene ab." Der Handel in der EU und der Import von gentechnisch veränderten Organismen in die EU bleiben von der neuen Regelung unberührt.