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SVP
Achammer: „Das war Parteiwahlkampf! Der Landeshauptmann hat das Spesenlimit nicht überschritten“
01.02.2024
2024-02-1
Der Parteiwahlkampf könne nicht dem Spitzenkandidaten angerechnet werden. Die Wahlkampfkosten der Südtiroler Volkspartei seien korrekt abgerechnet worden. Zudem sei mit dem Bericht der Gerichtspolizei bestätigt wurde, dass es im Wahlkampf 2018 keine Direktspenden an den Spitzenkandidaten Kompatscher gegeben hat, so die SVP.
SVP-Obmann Philipp Achammer reagiert auf Medienmeldungen, denen zufolge es im Wahlkampf 2018 Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Wahlkampfkosten gegeben haben soll. Laut Bericht der Ermittlungsbehörde habe Spitzenkandidat Arno Kompatscher die Beschränkung der Wahlkampfkosten missachtet. „Dem ist nicht so“, betont Achammer, „man könne nicht die allgemeinen Wahlkampfmaßnahmen der Partei dem Spitzenkandidaten anrechnen“, sagt der Parteiobmann. Das werde man auch nachweisen können.
Die Schlussfolgerungen der Finanzpolizei seien aus Sicht der Südtiroler Volkspartei jedoch ungültig. „Der Landeshauptmann hat als Spitzenkandidat der Südtiroler Volkspartei das vorgeschriebene Wahlkampfkostenlimit keineswegs überschritten. Die Südtiroler Volkspartei erklärt nach wiederholter Überprüfung der Unterlagen nochmals, dass alle Abrechnungen der Wahlkampfkosten, auch jene von Arno Kompatscher, korrekt sind“, sagt auch SVP-Landessekretär Martin Pircher. Artikel 11 des Wahlgesetzes würde in Absatz 2 besagen, dass den Kandidaten jene Kosten, die von den Parteien und Listen getragen werden und mehrere Kandidaten betreffen, eben nicht auf ihr persönliches Budget angerechnet werden.
In der von der Finanzpolizei ins Feld geführten „BigPrint“-Kampagne „Vorausgehen“ seien neben dem Porträt von Arno Kompatscher auch alle anderen Namen der #35fürSüdtirol Kandidatinnen und Kandidaten der Südtiroler Volkspartei angegeben. Bei der Unterstützerkampagne „Wir für Arno Kompatscher“ seien ebenfalls alle Kandidatinnen und Kandidaten der Südtiroler Volkspartei mit Namen und Foto abgedruckt. „Für diese Werbeaktionen, die im Interesse der gesamten Partei und aller Kandidaten waren, hat die SVP rund 100.000 Euro bezahlt“, erklärt der Landessekretär. „Diese Ausgaben können daher keinesfalls zu den persönlichen Wahlausgaben von Landeshauptmann Arno Kompatscher gezählt werden. Die SVP hat die Vorschriften des Wahlgesetzes punktgenau eingehalten und dem Kandidaten Arno Kompatscher nur jene Ausgaben zugerechnet, wo für ihn allein geworben wurde, ohne dass andere SVP-Kandidaten aufgeschienen sind. Für die Verhängung einer Geldstrafe durch das Landtagspräsidium fehlt daher jede gesetzliche Grundlage.“
Keine Direktspenden an Spitzenkandidaten!
Zum Thema „Direktspenden an den Spitzenkandidaten“: Den Stein ins Rollen hatte ein Strafantrag von Arno Kompatscher wegen übler Nachrede gegen Sven Knoll und Myriam Atz-Tammerle von der Süd-Tiroler Freiheit gebracht. Dieser Strafantrag wurde von Landeshauptmann Kompatscher im Jahr 2022 gestellt. Die genannten Personen hatten Landeshauptmann Kompatscher unterstellt, dass dieser von bestimmten Unternehmen Direktspenden für seinen Wahlkampf erhalten hätte. Sven Knoll und Myriam Atz-Tammerle haben zudem behauptet, dass diesen Unternehmen im Gegenzug Landesbeiträge „zugeschanzt“ worden seien.
Die nun vorliegenden Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft belegen, dass die Vorwürfe gegen Arno Kompatscher aus der Luft gegriffen sind. Die genannten Personen hätten daher wiederholt etwas Unwahres behauptet, nämlich, dass im Zuge des Wahlkampfes 2018 Direktspenden an den Spitzenkandidaten der Südtiroler Volkspartei geflossen seien, um im Gegenzug Gegenleistungen und Vorteile zu sichern. Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien diese Behauptungen völlig haltlos. Die Staatsanwaltschaft wird nun über die Einleitung des Hauptverfahrens wegen Diffamierung entscheiden.
„Es wurde offensichtlich versucht, unseren Landeshauptmann mit unwahren Aussagen in Misskredit zu bringen. Festzuhalten ist jedenfalls, dass durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nun endlich Klarheit geschaffen wurde, dass es weder Direktspenden an den Landeshauptmann noch Gefälligkeiten für Parteispenden gegeben hat.“
SVP-Obmann Philipp Achammer reagiert auf Medienmeldungen, denen zufolge es im Wahlkampf 2018 Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Wahlkampfkosten gegeben haben soll. Laut Bericht der Ermittlungsbehörde habe Spitzenkandidat Arno Kompatscher die Beschränkung der Wahlkampfkosten missachtet. „Dem ist nicht so“, betont Achammer, „man könne nicht die allgemeinen Wahlkampfmaßnahmen der Partei dem Spitzenkandidaten anrechnen“, sagt der Parteiobmann. Das werde man auch nachweisen können.
Die Schlussfolgerungen der Finanzpolizei seien aus Sicht der Südtiroler Volkspartei jedoch ungültig. „Der Landeshauptmann hat als Spitzenkandidat der Südtiroler Volkspartei das vorgeschriebene Wahlkampfkostenlimit keineswegs überschritten. Die Südtiroler Volkspartei erklärt nach wiederholter Überprüfung der Unterlagen nochmals, dass alle Abrechnungen der Wahlkampfkosten, auch jene von Arno Kompatscher, korrekt sind“, sagt auch SVP-Landessekretär Martin Pircher. Artikel 11 des Wahlgesetzes würde in Absatz 2 besagen, dass den Kandidaten jene Kosten, die von den Parteien und Listen getragen werden und mehrere Kandidaten betreffen, eben nicht auf ihr persönliches Budget angerechnet werden.
In der von der Finanzpolizei ins Feld geführten „BigPrint“-Kampagne „Vorausgehen“ seien neben dem Porträt von Arno Kompatscher auch alle anderen Namen der #35fürSüdtirol Kandidatinnen und Kandidaten der Südtiroler Volkspartei angegeben. Bei der Unterstützerkampagne „Wir für Arno Kompatscher“ seien ebenfalls alle Kandidatinnen und Kandidaten der Südtiroler Volkspartei mit Namen und Foto abgedruckt. „Für diese Werbeaktionen, die im Interesse der gesamten Partei und aller Kandidaten waren, hat die SVP rund 100.000 Euro bezahlt“, erklärt der Landessekretär. „Diese Ausgaben können daher keinesfalls zu den persönlichen Wahlausgaben von Landeshauptmann Arno Kompatscher gezählt werden. Die SVP hat die Vorschriften des Wahlgesetzes punktgenau eingehalten und dem Kandidaten Arno Kompatscher nur jene Ausgaben zugerechnet, wo für ihn allein geworben wurde, ohne dass andere SVP-Kandidaten aufgeschienen sind. Für die Verhängung einer Geldstrafe durch das Landtagspräsidium fehlt daher jede gesetzliche Grundlage.“
Keine Direktspenden an Spitzenkandidaten!
Zum Thema „Direktspenden an den Spitzenkandidaten“: Den Stein ins Rollen hatte ein Strafantrag von Arno Kompatscher wegen übler Nachrede gegen Sven Knoll und Myriam Atz-Tammerle von der Süd-Tiroler Freiheit gebracht. Dieser Strafantrag wurde von Landeshauptmann Kompatscher im Jahr 2022 gestellt. Die genannten Personen hatten Landeshauptmann Kompatscher unterstellt, dass dieser von bestimmten Unternehmen Direktspenden für seinen Wahlkampf erhalten hätte. Sven Knoll und Myriam Atz-Tammerle haben zudem behauptet, dass diesen Unternehmen im Gegenzug Landesbeiträge „zugeschanzt“ worden seien.
Die nun vorliegenden Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft belegen, dass die Vorwürfe gegen Arno Kompatscher aus der Luft gegriffen sind. Die genannten Personen hätten daher wiederholt etwas Unwahres behauptet, nämlich, dass im Zuge des Wahlkampfes 2018 Direktspenden an den Spitzenkandidaten der Südtiroler Volkspartei geflossen seien, um im Gegenzug Gegenleistungen und Vorteile zu sichern. Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien diese Behauptungen völlig haltlos. Die Staatsanwaltschaft wird nun über die Einleitung des Hauptverfahrens wegen Diffamierung entscheiden.
„Es wurde offensichtlich versucht, unseren Landeshauptmann mit unwahren Aussagen in Misskredit zu bringen. Festzuhalten ist jedenfalls, dass durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nun endlich Klarheit geschaffen wurde, dass es weder Direktspenden an den Landeshauptmann noch Gefälligkeiten für Parteispenden gegeben hat.“
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