SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber nimmt zu seinem „Nein“ zum Beschlussantrag über die Airbnb-Vermietung von Wohnungen Stellung und legt Wert darauf festzustellen, dass er bei der Abstimmung nie daran gedacht habe sich zu enthalten und für eine strengere Regelung der Materie sei.
Dem Beschlussantrag, der die Einführung der Ortstaxe auch für Airbnb-Vermieter forderte, liege ein Denkfehler zugrunde, daher habe er mit Überzeugung dagegen gestimmt, erklärt Tauber: „Die Materie ist bereits geregelt. Wer über Airbnb vermietet, ist bereits verpflichtet, die Gäste zu melden und die Ortstaxe zu bezahlen. Die Gemeinden, denen die Kontrolle in diesem Bereich obliegt, haben auch die Möglichkeit, diese durchzuführen. Die Sache ist im Privatzimmervermietergesetz klar geregelt, es fehlen aber die entsprechenden flächendeckenden Kontrollen.“ In Klausen und Umgebung hätte man bereits einige Schritte gesetzt. Tourismusvertreter hätten sich mit Gemeindevertretern zusammengesetzt und zu dieser Problematik sensibilisiert. Die Gemeinden haben daraufhin an alle Betroffenen Airbnb-Vermieter ein Informationsschreiben versandt und auf die Pflichten hingewiesen. Diese Vorgehensweise zeige bereits positive Ergebnisse.
Tauber würde aber noch einen Schritt weitergehen: „Wir müssen überlegen, wieviel Wohnraum wir in Südtirol den Ansässigen als ständigen Wohnsitz vorbehalten wollen und wieviel Wohnraum wir für andere Zwecke, wie zum Beispiel den Tourismus, zulassen wollen.“ Die Frage sei, ab wann es negative Auswirkungen, z.B. auf den Wohnungsmarkt gebe. In Bozen würden Studenten keine Wohnung mehr finden, weil viele in Frage kommende Wohnungen über Airbnb vermietet werden. Diese Frage gelte es in einem größeren Rahmen zu regeln, um so auch der Problematik des „leistbaren Wohnens“ angemessen begegnen zu können. Die Landesregierung sei seit längerem dabei Überlegungen in diese Richtung anzustellen und werde in den nächsten Wochen einen Vorschlag präsentieren.