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Aktuelle Fragestunde: Frische Geldmittel für Preisanpassungen/Erfolgsmodell Vergabegesetz bewahren
11.05.2022
2022-05-11
Die Preisentwicklung in den vergangenen Monaten und die nicht vorhersehbaren Folgen durch enorme Teuerungen verlangen umgehend nach einer Lösung. SVP-Abgeordneter Gert Lanz hat die Problematik im Rahmen der Aktuellen Fragestunde aufgeworfen. Landeshauptmann Arno Kompatscher kann beruhigen: Rom arbeitet zurzeit an einem Gesetzesdekret, welches die Bestimmungen für Preisanpassungen vorsieht. Dazu soll ein staatlicher Fonds eingerichtet werden, aus welchem auch Südtirol schöpfen kann. Doch auch im Nachtragshaushalt werden Mittel vorgesehen, um Preisanpassungen vornehmen zu können.
Der Staat und das Land haben für Bauaufträge verpflichtende Preisrevisionen eingeführt, um die Folgen durch Preissteigerungen abzufedern. Besonders schwierig ist jedoch die Situation bei bestehenden Bauaufträgen. Viele Auftragnehmer ziehen eine Vertragsauflösung mit entsprechender Strafe einem Weiterarbeiten mit inakzeptablen Preissteigerungen vor, welches sie letztlich in einen Konkurs treiben könnte. „Diese Haltung ist verständlich, doch der Schaden ist enorm. Die Politik muss hier entgegenwirken und das Problem konkret angehen. Um eben solchen Situationen vorzubeugen, müssen bei bestehenden Verträgen unbedingt Preisanpassungen vorgenommen werden und dazu muss das Land Südtirol Geld in die Hand nehmen“, sagt Lanz und stützt sich auf die Aussagen von Landeshauptmann Arno Kompatscher, welcher in seiner Antwort auf die Anfrage von Lanz wissen lässt, dass der Reservefonds im Nachtragshaushalt höher gestaltet werden soll, um einen Teil der notwendigen Mittel zur Preisanpassung zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich werde Südtirol auch auf den staatlichen Fonds zugreifen können, doch Höhe und Aufteilung desselben seien noch nicht klar definiert. Kompatscher weist auch darauf hin, dass die Aufmerksamkeit vorerst den Bauaufträgen gelte, als zweiten Schritt wolle man dann auch Dienstleitungen und Lieferungen berücksichtigen.
In einer weiteren Anfrage informierte sich Lanz zu den von der italienischen Regierung angemahnten Änderungen zum Vergabegesetz. Dieses sei ein Erfolgsmodell und sollte als solches auch weitergeführt werden. Auch hier kann Landeshauptmann Kompatscher beruhigen. Die Möglichkeiten Südtirols stehen hier oft in Konkurrenz zu jenen des Staates und demnach seien die Handlungsspielräume begrenzt. Die Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse, über die Südtirol durch das Autonomiestatut verfügt, werden auch weiterhin Maßstab für alle Änderungen sein, die hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgenommen werden müssen. „Unsere Möglichkeiten liegen in den Bereichen der Organisation und in der Gleichwertigkeit der Zugangsvoraussetzungen. Hier müssen wir die Handlungsmöglichkeiten optimal nutzen und gezielt einsetzen“, ist das Fazit, welches Lanz aus der Antwort auf seine Anfrage zieht.
Der Staat und das Land haben für Bauaufträge verpflichtende Preisrevisionen eingeführt, um die Folgen durch Preissteigerungen abzufedern. Besonders schwierig ist jedoch die Situation bei bestehenden Bauaufträgen. Viele Auftragnehmer ziehen eine Vertragsauflösung mit entsprechender Strafe einem Weiterarbeiten mit inakzeptablen Preissteigerungen vor, welches sie letztlich in einen Konkurs treiben könnte. „Diese Haltung ist verständlich, doch der Schaden ist enorm. Die Politik muss hier entgegenwirken und das Problem konkret angehen. Um eben solchen Situationen vorzubeugen, müssen bei bestehenden Verträgen unbedingt Preisanpassungen vorgenommen werden und dazu muss das Land Südtirol Geld in die Hand nehmen“, sagt Lanz und stützt sich auf die Aussagen von Landeshauptmann Arno Kompatscher, welcher in seiner Antwort auf die Anfrage von Lanz wissen lässt, dass der Reservefonds im Nachtragshaushalt höher gestaltet werden soll, um einen Teil der notwendigen Mittel zur Preisanpassung zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich werde Südtirol auch auf den staatlichen Fonds zugreifen können, doch Höhe und Aufteilung desselben seien noch nicht klar definiert. Kompatscher weist auch darauf hin, dass die Aufmerksamkeit vorerst den Bauaufträgen gelte, als zweiten Schritt wolle man dann auch Dienstleitungen und Lieferungen berücksichtigen.
In einer weiteren Anfrage informierte sich Lanz zu den von der italienischen Regierung angemahnten Änderungen zum Vergabegesetz. Dieses sei ein Erfolgsmodell und sollte als solches auch weitergeführt werden. Auch hier kann Landeshauptmann Kompatscher beruhigen. Die Möglichkeiten Südtirols stehen hier oft in Konkurrenz zu jenen des Staates und demnach seien die Handlungsspielräume begrenzt. Die Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse, über die Südtirol durch das Autonomiestatut verfügt, werden auch weiterhin Maßstab für alle Änderungen sein, die hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgenommen werden müssen. „Unsere Möglichkeiten liegen in den Bereichen der Organisation und in der Gleichwertigkeit der Zugangsvoraussetzungen. Hier müssen wir die Handlungsmöglichkeiten optimal nutzen und gezielt einsetzen“, ist das Fazit, welches Lanz aus der Antwort auf seine Anfrage zieht.
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