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SVP/Oliver Oppitz
Amhof: Gemeinsames Urheberrecht für mehr kulturelle Vielfalt
30.05.2019
2019-05-30
Landtagsabgeordnete Magdalena Amhof hatte dem Landtag einem Begehrensantrag vorgelegt, der den grenzüberschreitenden Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken, wie E-Books, Musik, Spiele, Software und Dienstleistungen, die auf Streaming basieren, fordert. Er wurde heute vom Landtag mit großer Mehrheit angenommen.
Im Februar 2018 wurde vom europäischen Parlament die Verordnung über Maßnahmen gegen Geoblocking genehmigt. Unter Geoblocking versteht man jede Einschränkung, die von Online-Shops aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des vorübergehenden Aufenthaltsorts auferlegt wird. Seit Dezember 2018 ist die neue Verordnung nun in Kraft. Nach den neuen Regeln müssen EU-Händler den Verbrauchern überall in der EU zu den gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren, egal von wo aus, die Käufer die Internetseite aufrufen.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte sind aber vorerst von dieser Regelung ausgeschlossen. Das Europäische Parlament hat allerdings die EU-Kommission verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren zu prüfen, ob das Verbot von Geoblocking auch auf digitale urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik oder Online-Spiele ausgedehnt werden sollte.
Der Landtag fordert nun in dem von Magdalena Amhof vorgelegten Begehrensantrag die italienische Regierung auf, sich dafür einzusetzen, dass auch diese Inhalte in die Verordnung aufgenommen werden und längerfristig ein einheitliches europäisches Urheberrecht geschaffen wird, wie es auch die Minority-Safe-Pack-Initiative vorsieht. „Zahlreiche Angehörige von nationalen Minderheiten sprechen eine Sprache, die die Mehrheitssprache eines anderen Landes in Europa ist. Aufgrund der oftmals zu kleinen Sprecherzahl, ist es nicht möglich selbstständig eine umfassende Medienlandschaft aufzubauen. Daher ist man abhängig von den Medien des Landes mit der gleichen Sprache.
Die Lizenzverteilung von medialen Inhalten innerhalb der Union ist sehr komplex und führt dazu, dass Angehörige nationaler Minderheiten nicht die bestehenden Dienstleistungen des Nachbarlandes in Anspruch nehmen können. Durch ein einheitliches europäisches Urheberrecht könnte die ganze Union als ein Binnenmarkt für Urheberrechte betrachtet werden. Dies würde vor allem nationalen Minderheiten den Zugang zu medialen Inhalten aus ihrem Kulturraum und in ihrer Sprache erleichtern. Wir könnten dann zum Beispiel auch hier in Südtirol Skirennen oder die Champions League im Live-Stream am Computer oder Handy ansehen“, erklärt Amhof.
Im Februar 2018 wurde vom europäischen Parlament die Verordnung über Maßnahmen gegen Geoblocking genehmigt. Unter Geoblocking versteht man jede Einschränkung, die von Online-Shops aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des vorübergehenden Aufenthaltsorts auferlegt wird. Seit Dezember 2018 ist die neue Verordnung nun in Kraft. Nach den neuen Regeln müssen EU-Händler den Verbrauchern überall in der EU zu den gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren, egal von wo aus, die Käufer die Internetseite aufrufen.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte sind aber vorerst von dieser Regelung ausgeschlossen. Das Europäische Parlament hat allerdings die EU-Kommission verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren zu prüfen, ob das Verbot von Geoblocking auch auf digitale urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik oder Online-Spiele ausgedehnt werden sollte.
Der Landtag fordert nun in dem von Magdalena Amhof vorgelegten Begehrensantrag die italienische Regierung auf, sich dafür einzusetzen, dass auch diese Inhalte in die Verordnung aufgenommen werden und längerfristig ein einheitliches europäisches Urheberrecht geschaffen wird, wie es auch die Minority-Safe-Pack-Initiative vorsieht. „Zahlreiche Angehörige von nationalen Minderheiten sprechen eine Sprache, die die Mehrheitssprache eines anderen Landes in Europa ist. Aufgrund der oftmals zu kleinen Sprecherzahl, ist es nicht möglich selbstständig eine umfassende Medienlandschaft aufzubauen. Daher ist man abhängig von den Medien des Landes mit der gleichen Sprache.
Die Lizenzverteilung von medialen Inhalten innerhalb der Union ist sehr komplex und führt dazu, dass Angehörige nationaler Minderheiten nicht die bestehenden Dienstleistungen des Nachbarlandes in Anspruch nehmen können. Durch ein einheitliches europäisches Urheberrecht könnte die ganze Union als ein Binnenmarkt für Urheberrechte betrachtet werden. Dies würde vor allem nationalen Minderheiten den Zugang zu medialen Inhalten aus ihrem Kulturraum und in ihrer Sprache erleichtern. Wir könnten dann zum Beispiel auch hier in Südtirol Skirennen oder die Champions League im Live-Stream am Computer oder Handy ansehen“, erklärt Amhof.
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