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An Rom adressiert: Steuerfreier Pflegebonus und 2G-Regel in der Politik
10.02.2022
Der Südtiroler Landtag schickt zwei Begehren Richtung Rom: Zum einen sollen die Prämien für Pflegekräfte im Sanitätsbereich steuerfrei ausbezahlt werden und zum anderen müssen klare Vorschriften zur Anwendung der 2G-Regel auch am politischen Arbeitsplatz gelten. Beide Begehrensanträge, initiiert von der Südtiroler Volkspartei, erhielten heute die Zustimmung des Südtiroler Landtages.
Die große Mehrheit der Abgeordneten im Südtiroler Landtag spricht sich für die Umsetzung der 2G-Regel in der Politik aus. Die politischen Mandatare in Rom werden aufgefordert, diese für Sitzungen und Versammlungen auf allen politischen Ebenen zu definieren, damit sofort entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden können. „In den Räumlichkeiten und bei Versammlungen aller politischen Organe müssen dieselben Regeln angewandt werden, wie sie für ArbeitnehmerInnen und Vereine ab 15. Februar gelten“, unterstreicht SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz und verweist auf die vakanten staatlichen Vorschriften, die Politikerinnen und Politiker in eine privilegierte Situation hieven, die von vielen derselben nicht erwünscht ist. Politische Versammlungen dürften von der 2G-Regel nicht ausgeschlossen bleiben – dies müsse jetzt auf gesamtstaatlicher Ebene definitiv geklärt und festgeschrieben werden, so Lanz.
In einem zweiten Begehrensantrag wird für alle aktiven Pflegekräfte eine zeitnahe und steuerfreie Auszahlung der vorgesehenen Pflegeprämien gefordert. „Bereits ausgezahlte ‚Boni‘ sollten ebenso für den gesamten Zeitraum der Pandemie von der Steuer befreit werden. Die Steuerbeträge sollten als Steuerguthaben zurückerstattet werden“, präzisiert Landtagsabgeordnete und Erstunterzeichnerin Magdalena Amhof und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Wertschätzung und Aufwertung der Pflegeberufe auch auf finanzieller Ebene geschehen muss. Südtirol plane dafür eine Lohnerhöhung in allen Bereichen der Pflege und habe dazu bereits erste Schritte gesetzt, den jüngsten in Form einer Änderung zur ersten Haushaltsänderung, welche die versprochenen Geldmittel für das Pflegepersonal im soziosanitären Bereich vorsieht.