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Anerkennung Erziehungs- und Pflegezeiten bei Rentenberechnung
11.03.2022
Der Landtag hat gestern einen von mehreren SVP-Abgeordneten eingereichten Begehrensantrag zur Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten einstimmig genehmigt. Dieser Antrag wird nun nach Rom übermittelt und dort demnächst in den verschiedenen Ausschüssen behandelt. „Mit diesem Antrag fordern wir unsere Kollegen in Rom auf, den von der Kammerabgeordneten Renate Gebhard eingebrachten Gesetzesentwurf zur Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung und den Rentenvoraussetzungen in der anstehenden Rentenreform 2023 zu berücksichtigen“, fasst der Landtagsabgeordnete und SVP-Arbeitnehmer Helmuth Renzler zusammen.

Die römischen Abgeordneten Renate Gebhard, Albrecht Plangger und Manfred Schullian hatten im März 2018 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung und den Rentenvoraussetzungen in der anstehenden Rentenreform 2023 berücksichtigen soll. „Der gestern im Landtag genehmigte Südtiroler Begehrensantrag soll das Vorhaben unserer Abgeordneten in Rom unterstützen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass der Südtiroler Landtag diesen Antrag nun angenommen hat“, unterstreicht Renzler.

Doch wie sollen die Mehrausgaben finanziert werden?

Interessant und überraschend dabei ist neben dem Umstand, dass Frauen früher in Rente gehen können, aber auch die vorgeschlagene notwendige Finanzierung dieser neuen Maßnahmen. Die Gelder für Mehrausgaben müssen bekanntlich irgendwo eingenommen werden. Der Gesetzentwurf der Kammerabgeordneten sieht vor, dass die Einnahme dieser Gelder durch eine Erhöhung der Steuern auf Alkoholprodukte erfolgt.

„Somit werden sowohl die Produzenten als auch die Konsumenten von alkoholischen Produkten wie Bier die für diese Maßnahmen in der anstehenden Rentenreform notwendigen Mehrausgaben mitfinanzieren. Dies kann als ein Schritt in die richtige Richtung gewertet werden, denn so führt man die Einnahmen aus dem Verkauf von alkoholischen Produkten einer sozial, der gesamten Gesellschaft Vorteile erbringenden, gerechten Maßnahme zu“, führt der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler aus.