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Auch Betriebe und Unternehmen stehen in der Pflicht der sozialen Gerechtigkeit
SVP-ArbeitnehmerInnen |
14.12.2017
2017-12-14
Die ArbeitnehmerInnen in der SVP haben im Sinne der sozialen Gerechtigkeit den aktuell diskutierten Landeshaushalt auf seine soziale Gerechtigkeit geprüft. Ergebnis dieser Überprüfung war die Tatsache, dass die Arbeitnehmerschaft während der letzten Krisenjahre die Südtiroler Wirtschaft massiv unterstützt hat. Nun ist deshalb die Wirtschaft am Zug und muss auf ihre Arbeitnehmer zugehen.
Die ArbeitnehmerInnen fordern die gesetzliche Verankerung von sozialer Gerechtigkeit. Die Reduzierungen der regionalen IRAP-Quote sind in ihrer bisherigen Form volkswirtschaftlich nicht mehr länger vertretbar. In Zukunft sollen nur mehr Betriebe, die Betriebsabkommen oder territoriale Zusatzabkommen abgeschlossen haben sowie für alle Bereiche, welche nicht unter diesen Bereichen fallen, strukturierte, gut durchdachte und zielgerichtete Maßnahmen, die zur nachweislichen Anpassung der Löhne von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen, in den Genuss der Reduzierung kommen können.
"Diese Anpassung hat absolut gar nichts mit Erpressung zu tun. Wir weißen diesen Vorwurf des lvh-Präsidenten Gert Lanz aufs Schärfste zurück. Nachdem die Krisenjahre glücklicherweise der Vergangenheit angehören, wie dieser auch selbst öffentlich bestätigt, kann dieses Ungleichgewicht endlich behoben werden. Die gute Auftragslage erlaubt es den Betrieben sicherlich ihrer Pflicht, nach Tarif zu zahlen, nachzukommen und gleichzeitig auch ihre Erfolge mit den Mitarbeitern in finanzieller Form zu teilen", stellen die ArbeitnehmerInnen in der SVP fest.
Helmuth Renzler
Vorsitzender des LSA
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