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Bei Verwandten in Pflege – Nachbesserung am GIS-Gesetz notwendig!
09.03.2023
Wenn Menschen zum Zwecke der Pflege bei Verwandten aufgenommen werden und somit den Wohnsitz verlegen müssen, soll deren Wohnung bei der GIS-Berechnung weiterhin der Hauptwohnung gleichgestellt bleiben. SVP-Abgeordneter Gert Lanz wollte dies im Zuge der anstehenden Haushaltsänderung mittels eines Änderungsantrages einfach und unbürokratisch umsetzen, doch die Opposition bockte. Nun hat Lanz einen Gesetzentwurf zur Änderung des GIS-Gesetzes eingereicht.
 
Das geltende GIS-Gesetz sieht die Gleichstellung der Hauptwohnung für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderung vor, wenn diese eine Verlegung des Wohnsitzes in stationäre Seniorendienste oder andere stationäre Einrichtungen vornehmen müssen. Das heißt, dass die ursprüngliche Wohnung für die GIS-Berechnung weiterhin als Hauptwohnung gilt. „Allerdings ist dieselbe Möglichkeit bei Unterbringung zum Zweck der Pflege in eine andere Wohnung, z. B. in die eines Verwandten, derzeit im Gesetz nicht vorgesehen und macht eine Anpassung dringend notwendig“, betont Gert Lanz. Denn Pflege werde nicht ausschließlich in stationären Einrichtungen in Anspruch genommen. Vor allem im Hinblick auf den akuten Mitarbeitermangel und aufgrund der demografischen Entwicklung, wird die Pflegemöglichkeit durch Angehörige immer wichtiger. Eine Verlegung des Wohnsitzes für die zu Pflegenden in die Wohnung des Verwandten wird dann oft notwendig und die ursprüngliche Wohnung bleibt für gewisse Zeit unbewohnt. „Sofern der Nachweis einer Pflegeeinstufung vorliegt, soll für diese Personen die ursprüngliche Hauptwohnung bei der GIS-Berechnung auch weiterhin als solche deklariert bleiben.
 
Eigentlich hätte alles recht zügig gehen können, weil diese Woche im Südtiroler Landtag eine Haushaltsänderung ansteht und man darin einen zusätzlichen Passus für das GIS-Gesetz problemlos und unbürokratisch hätte aufnehmen können. Dem war leider nicht so, da sich die Opposition im Gegenzug weitere Änderungen am GIS-Gesetzesentwurf aushandeln wollte. Die SVP lehnte diese Gangart entschieden ab. Sie gleiche einem „Kuhhandel“ und ginge auf Kosten von Menschen, die soziale Sonderfälle sind und für jeden politischen Entscheidungsträger erste Priorität haben sollten, so der Tenor aus den Reihen der Südtiroler Volkspartei. Mit der Haushaltsänderung hätte man die Gelegenheit gehabt frühzeitig vor Einzug der GIS-Rate im Juni den betreffenden Artikel im Gesetz nachzubessern. Nachdem sich die Opposition gegen diesen Weg verwehrte, hat Gert Lanz nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des GIS-Gesetzes eingereicht.