Html.Raw(tbTexte.getText(171,1))
Beraten statt Strafen: Ein Begehrensantrag für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
14.04.2023
Um hohe Strafen zu vermeiden, sollten Betriebsinhaber und ihre Mitarbeiter durch effiziente Beratung besser aufgeklärt und sensibilisiert werden. Beratung kann durch die Wirtschaftsverbände, durch paritätische Einrichtungen, Sicherheitssprecher, Betriebsärzte usw. erfolgen, jedoch ebenso könnte sie durch die Kontrolleure des Arbeitsinspektorates ablaufen. „Beraten statt Strafen“ sollte hier die Devise sein. Darauf zielte der Begehrensantrag des Landtagsabgeordneten und Erstunterzeichners Gert Lanz ab, der mit großer Mehrheit vom Südtiroler Landtag angenommen wurde.
Der Begehrensantrag ist an die italienische Regierung und an das Parlament gerichtet. Nachdem im Senat bereits eine einschlägige Untersuchungskommission zur Überarbeitung der Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz eingerichtet wurde und Entsprechendes auch in der Kammer angedacht ist, sei jetzt genau der richtige Zeitpunkt, das Anliegen in Rom vorzubringen. Davon sind die SVP-Landtagsabgeordneten Gert Lanz und Helmut Tauber überzeugt und haben dem Südtiroler Landtag einen entsprechenden Antrag vorgelegt.
Lanz ist ein großer Verfechter des Prinzips „Beraten statt Strafen“, welches in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz bereits erfolgreich umgesetzt wird. Damit es auch in Italien angewendet werden kann, wird seine gesetzliche Verankerung im Staatsgesetz notwendig. Lanz erklärt den Ansatz: „Bevor im Rahmen von Kontrollen gleich Strafen ausgestellt werden, sollte bei kleineren Vergehen, wo keine unmittelbare Gefahr besteht, als erstes eine Beratung angeboten werden“. Leider sei dies bei den öffentlichen Kontrollen zumeist ganz anders. Die Arbeitssicherheitsinspektoren hätten wenig Interpretationsspielraum und könnten oft nicht bewerten, ob ein Vergehen mehr oder weniger schlimm ist; sie beobachten die Betriebe und greifen ein, wenn ein Zuwiderhandeln beobachtet wird. „Ideal wäre es, auf den Fehler hinzuweisen, Konsequenzen aufzuzeigen, die Betroffenen zu ermahnen und aufzufordern, innerhalb einer definierten Frist den gesetzeskonformen Zustand herzustellen“, meint Lanz. Durch Sensibilisierung und einfache, klare Regeln sollte am Arbeitsplatz ein sicheres Umfeld geschaffen werden, welches selbstverständlich kontrollierbar und ja, in bestimmten Fällen auch sanktionierbar sein müsse. Lanz: „Damit Behörden sich dranhalten können, braucht es eine entsprechende Verankerung des Prinzips ‚Beraten statt Strafen‘ im Staatsgesetz – vielleicht gelingt diese durch einen Begehrensantrag aus dem Südtiroler Landtag – ein Versuch ist es wert!“