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BrennerCorridor AG: Grünes Licht zu Gründungsurkunde und Satzung
13.11.2018
2018-11-13
Die Gründung der rein öffentlichen Gesellschaft "BrennerCorridor" rückt näher. Die Landesregierung hat Gründungsurkunde und Gesellschaftssatzung zugestimmt.
Die Neuvergabe der Konzession zur Führung der Brennerautobahn in den kommenden 30 Jahren durch das Infrastrukturministerium wird derzeit auf lokaler Ebene unter Hochdruck vorbereitet. Nachdem am 19. Oktober 2018 die Regionalregierung die Gründung der Inhouse-Gesellschaft "BrennerCorridor" beschlossen hat und die Landeshauptleute von Südtirol und Trentino, Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti, in der vergangenen Woche mit Infrastruktur- und Verkehrsminister Danilo Toninelli eine Reihe von Fragen klären konnten, hat die Landesregierung heute einen weiteren Schritt gesetzt: Sie genehmigte die Entwürfe der Gründungsurkunde und der Gesellschaftssatzung der BrennerCorridor AG. Noch in dieser Woche wird, wie Landeshauptmann Kompatscher heute berichtete, die definitive Zustimmung aus Brüssel für die Konzessionsvergabe erwartet.
Wie im heutigen Beschluss festgeschrieben, hat die In-House-Gesellschaft BrennerCorridor die Aufgabe, die Autobahninfrastruktur A22 Brenner-Modena im öffentlichen Interesse zu verwalten, instand zu halten, auszubauen und dabei auf "Funktionalität, Wirtschaftlichkeit sowie Sozial- und Umweltqualität" zu achten. Die Gesellschaft mit einem ausschließlich öffentlichen Kapital und Sitz in Bozen wird zunächst von einem Alleinverwalter geführt und besteht bis zum 31. Dezember 2100. Für das anfängliche Gesellschaftskapital von insgesamt 1,050 Millionen Euro kommen zu gleichen Teilen die Region Trentino-Südtirol und die Länder Südtirol und Trentino auf. Der Anteil des Landes Südtirol wurde mit dem heutigen Beschluss bereits zweckgebunden. Vorgesehen ist zudem, dass die weiteren öffentlichen Teilhaber, die 2016 die entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet haben, mittels Kapitalerhöhungen in die Gesellschaft eintreten können. In dem heute von der Landesregierung genehmigten Satzungsentwurf sind "die unternehmerische Ausübung von Planung, Bauarbeiten, Verwaltung und Anpassung von Autobahnstrecken, von neben dem Autobahnnetz liegenden Verkehrsinfrastrukturen, von Parkinfrastrukturen und intermodalen Infrastrukturen, der entsprechenden Zubringerstrecken" sowie der Raststätten und der Tankstellen, als Gesellschaftszweck definiert. Das heißt, dass die BrennerCorridor auch für die Verlagerung des Transits auf die Schiene längs des gesamten Brenner-Korridors arbeiten, die Umfahrungen, Autobahnanschlüsse und Lärmschutzbauten errichten und die Verladebahnhöfe führen beziehungsweise neu bauen wird.
Bekanntlich ist die Konzession zur Führung der Brennerautobahn vor vier Jahren, im April 2014, verfallen. Eine Konzessionsverlängerung ermöglicht derzeit die Führung der A22 durch die Brennerautobahngesellschaft. Die Brennerautobahngesellschaft ist mehrheitlich in den Händen der Region Trentino-Südtirol mit 32,29 Prozent, zählt neben verschiedenen öffentlichen auch eine Reihe privater Aktionäre. Eine direkte Konzessionsvergabe ist allerdings nur an eine rein öffentliche Gesellschaft möglich. Daher haben sich die öffentlichen Teilhaber der Brennerautobahngesellschaft im Januar 2016 mit dem Infrastrukturministerium auf die Schaffung einer gänzlich öffentlichen Gesellschaft verständigt. Diese Vereinbarung war am 26. Juni 2018 vom Staatsrat als legitim befunden worden.
Die Neuvergabe der Konzession zur Führung der Brennerautobahn in den kommenden 30 Jahren durch das Infrastrukturministerium wird derzeit auf lokaler Ebene unter Hochdruck vorbereitet. Nachdem am 19. Oktober 2018 die Regionalregierung die Gründung der Inhouse-Gesellschaft "BrennerCorridor" beschlossen hat und die Landeshauptleute von Südtirol und Trentino, Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti, in der vergangenen Woche mit Infrastruktur- und Verkehrsminister Danilo Toninelli eine Reihe von Fragen klären konnten, hat die Landesregierung heute einen weiteren Schritt gesetzt: Sie genehmigte die Entwürfe der Gründungsurkunde und der Gesellschaftssatzung der BrennerCorridor AG. Noch in dieser Woche wird, wie Landeshauptmann Kompatscher heute berichtete, die definitive Zustimmung aus Brüssel für die Konzessionsvergabe erwartet.
Wie im heutigen Beschluss festgeschrieben, hat die In-House-Gesellschaft BrennerCorridor die Aufgabe, die Autobahninfrastruktur A22 Brenner-Modena im öffentlichen Interesse zu verwalten, instand zu halten, auszubauen und dabei auf "Funktionalität, Wirtschaftlichkeit sowie Sozial- und Umweltqualität" zu achten. Die Gesellschaft mit einem ausschließlich öffentlichen Kapital und Sitz in Bozen wird zunächst von einem Alleinverwalter geführt und besteht bis zum 31. Dezember 2100. Für das anfängliche Gesellschaftskapital von insgesamt 1,050 Millionen Euro kommen zu gleichen Teilen die Region Trentino-Südtirol und die Länder Südtirol und Trentino auf. Der Anteil des Landes Südtirol wurde mit dem heutigen Beschluss bereits zweckgebunden. Vorgesehen ist zudem, dass die weiteren öffentlichen Teilhaber, die 2016 die entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet haben, mittels Kapitalerhöhungen in die Gesellschaft eintreten können. In dem heute von der Landesregierung genehmigten Satzungsentwurf sind "die unternehmerische Ausübung von Planung, Bauarbeiten, Verwaltung und Anpassung von Autobahnstrecken, von neben dem Autobahnnetz liegenden Verkehrsinfrastrukturen, von Parkinfrastrukturen und intermodalen Infrastrukturen, der entsprechenden Zubringerstrecken" sowie der Raststätten und der Tankstellen, als Gesellschaftszweck definiert. Das heißt, dass die BrennerCorridor auch für die Verlagerung des Transits auf die Schiene längs des gesamten Brenner-Korridors arbeiten, die Umfahrungen, Autobahnanschlüsse und Lärmschutzbauten errichten und die Verladebahnhöfe führen beziehungsweise neu bauen wird.
Bekanntlich ist die Konzession zur Führung der Brennerautobahn vor vier Jahren, im April 2014, verfallen. Eine Konzessionsverlängerung ermöglicht derzeit die Führung der A22 durch die Brennerautobahngesellschaft. Die Brennerautobahngesellschaft ist mehrheitlich in den Händen der Region Trentino-Südtirol mit 32,29 Prozent, zählt neben verschiedenen öffentlichen auch eine Reihe privater Aktionäre. Eine direkte Konzessionsvergabe ist allerdings nur an eine rein öffentliche Gesellschaft möglich. Daher haben sich die öffentlichen Teilhaber der Brennerautobahngesellschaft im Januar 2016 mit dem Infrastrukturministerium auf die Schaffung einer gänzlich öffentlichen Gesellschaft verständigt. Diese Vereinbarung war am 26. Juni 2018 vom Staatsrat als legitim befunden worden.
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