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BÜKV 2019-2021: Landesregierung gibt grünes Licht für Teilvertrag
03.12.2019

Mit der heutigen Genehmigung durch die Landesregierung steht der Unterzeichnung des ersten BÜK-Teilvertrags 2019-21 nichts mehr im Wege.

Nach 13 Treffen waren die Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV am Mittwoch (27. November) vergangener Woche erfolgreich abgeschlossen worden. Die öffentliche Delegation und das Gros der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes unterzeichneten den ausverhandelten Vertragsentwurf. Am Freitag vergangener Woche setzten schließlich auch die zwei noch ausständigen Gewerkschaftsvertreter ihre Unterschrift unter den Vertragsentwurf. Heute (3. Dezember) hat die Landesregierung dem Teilvertrag zugestimmt und damit die Voraussetzung für die endgültige Unterzeichnung geschaffen. In Kraft tritt der Vertrag nach Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Landesbediensteten werden Ende Jänner 2020 erstmals die Auswirkungen des Regelwerks in der Lohntüte nachvollziehen können. 

"So viel Geld, wie noch nie"

"Mit 175 Millionen Euro stellen wir so viel öffentliche Mittel wie noch nie zur Verfügung", erklärte heute Landeshauptmann und Personallandesrat Arno Kompatscher. Der Landeshauptmann sprach von einem im Sine der öffentlich Bediensteten "sehr, sehr guten Ergebnis" und bezeichnete die Genehmigung des BÜK-Teilvertrags als wichtigste Entscheidung der heutigen Landesregierungssitzung. Der öffentlichen Delegation um Generaldirektor Alexander Steiner und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sprach er seinen Dank aus in der Hoffnung, "dass die Arbeiten mit dem selben Geiste fortgeführt werden, wie bisher". 

Für 33.500 öffentlich Bedienstete

Der heute von der Landesregierung genehmigte Teilvertrag gilt für 33.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst - vom Landesdienst über den Sanitätsbetrieb und die Gemeinden bis hin zum Wohnbauinstitut. Die öffentliche Hand stellt über diesen Teilvertrag fast 175 Millionen Euro bereit, 127 davon für Landes- und Sanitätspersonal. Das sind fast zwei Drittel der für den Dreijahreszeitraum 2019-21 insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel.

Vier Neuerungen

Der nun endgültig ausverhandelte Teilvertrag beinhaltet vier Neuerungen. Die erste betrifft die Inflationsanpassung. Ab Januar 2020 wird die Inflationsanpassung in Höhe von 1,9 Prozent, bestehend aus 0,9 Prozent für 2019 und 1,0 Prozent für 2020 ausbezahlt. Die Nachzahlung der Inflationsanpassung von 0,9 Prozent für das gesamte Jahr 2019 wird ebenfalls innerhalb der ersten Monate 2020 erfolgen. Die dritte Inflationsanpassung, in Höhe von 1,1 Prozent wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 garantiert, vorausgesetzt die Vertragsparteien einigen sich auf ein neues Lohngefüge. Nach den Worten von Landeshauptmann Kompatscher sei es dringend notwendig, "durch einheitliche und vergleichbare Lohnelemente klare Strukturen in den derzeitigen Dschungel bei den öffentlichen Löhnen zu bringen". 

Neues Lohngefüge im Blick

Die zweite Neuerung betrifft die generelle Aufwertung der Arbeit in einem mehrsprachigen Arbeitsumfeld. Zusätzlich zu der in den Grundlohn integrierten Zulage wird eine neue Quote der Zweisprachigkeitszulage eingeführt. Diese neue Zweisprachigkeitszulage richtet sich nach der effektiv bestandenen Zweisprachigkeitsprüfung. Ist der Bedienstete im Besitz eines höheren Zweisprachigkeitsnachweises als für seine Laufbahn vorgesehen, erhält er die höhere Zulage. Das Land nimmt allein dafür 19 Millionen Euro in die Hand.

Weitere rund 16 Millionen Euro stehen für die Ausbezahlung der Leistungsprämien 2019 bereit, die im Frühjahr erfolgen soll. Der Leistungslohn wird zu einem Teil als fixes Element, zum anderen Teil als Variable ausbezahlt. Die vierte Neuerung betrifft schließlich das Personal im pädagogischen Bereich, wie Lehrpersonen, Kindergärtnerinnen und pädagogische Mitarbeiterinnen, für die eine neue Berufszulage vorgesehen oder die bestehende erhöht wird, um die hohen Ausbildungsanforderungen anzuerkennen.