Die neuen Bestimmungen im BÜKV 2019
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BÜKV: Kollektivvertrag unterzeichnet – wichtiger Schritt
SVP-ArbeitnehmerInnen |
23.07.2024
2024-07-23
Nach langen Verhandlungen wurde heute (Anm. 23. Juli 2024) der Kollektivvertrag der bereichsübergreifenden Ebene (2019-2021) unterzeichnet. Für 32.500 Mitarbeitende des Landes bringt dieser Abschluss Neuerungen mit sich. „Es sind wichtige Anpassungen gemacht worden. Die Richtung stimmt – wenn wir jedoch als Land ein attraktiver Arbeitgeber sein wollen – dann müssen wir in der nächsten Verhandlungsrunde über eine weitere, faire Inflationsanpassung sprechen“, betont die Vorsitzende der ArbeitnehmerInnen der Südtiroler Volkspartei und zuständige Landesrätin Magdalena Amhof.
Den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, ist ein wichtiges Ziel. Diesem ist man nun mit dem Abschluss der bereichsübergreifenden Kollektivverträge (2019-2021) etwas nähergekommen. Die Einigung beinhaltet einige Neuerungen für die öffentlichen Bediensteten: Anpassungen in Hinblick auf die Elternzeit, Neuregelungen bei der Anerkennung der Berufserfahrung sowie eine neue Außendienstregelung im Bereich der Vergütung der Verpflegungskosten, um einige zu nennen.
„Der Verhandlungsabschluss war längst überfällig und mehr als notwendig“, sagt die Vorsitzende Amhof. Dass die Verhandlungen für den Zeitraum 2022-2024 direkt aufgenommen werden, bewerte man durchweg positiv. „Nach jahrelangen Ankündigungen müssen jedoch bei den nächsten Verhandlungen Tatsachen geschaffen werden, und das geht nur mit einer weiteren Inflationsanpassung, die mehr als gerechtfertigt ist“, betont Amhof abschließend.
Den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, ist ein wichtiges Ziel. Diesem ist man nun mit dem Abschluss der bereichsübergreifenden Kollektivverträge (2019-2021) etwas nähergekommen. Die Einigung beinhaltet einige Neuerungen für die öffentlichen Bediensteten: Anpassungen in Hinblick auf die Elternzeit, Neuregelungen bei der Anerkennung der Berufserfahrung sowie eine neue Außendienstregelung im Bereich der Vergütung der Verpflegungskosten, um einige zu nennen.
„Der Verhandlungsabschluss war längst überfällig und mehr als notwendig“, sagt die Vorsitzende Amhof. Dass die Verhandlungen für den Zeitraum 2022-2024 direkt aufgenommen werden, bewerte man durchweg positiv. „Nach jahrelangen Ankündigungen müssen jedoch bei den nächsten Verhandlungen Tatsachen geschaffen werden, und das geht nur mit einer weiteren Inflationsanpassung, die mehr als gerechtfertigt ist“, betont Amhof abschließend.
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