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Corona-Hilfen: Informationen aus erster Hand
16.04.2021
Großer Zuspruch für Online-Veranstaltungsreihe im Bezirk Bozen Stadt und Land

Auf Einladung des SVP-Bezirkes Bozen Stadt und Land diskutierten jüngst bei einem Online-Webinar zahlreiche Mitglieder und Funktionäre mit Parteiobmann und Landesrat Philipp Achammer und Landesrat Arnold Schuler über die Corona-Hilfen des Landes Südtirol. Durch die Veranstaltung führte Bezirksobmann Christoph Perathoner.

Viele interessierte SVP-Mitglieder und -Funktionäre schalteten sich beim jüngsten Mitglieder-Webinar im Bezirk Bozen Stadt und Land zu – und erhielten aus erster Hand Informationen zu den landesweiten Corona-Hilfen für Wirtschaftstreibende. „Die Staaten, Länder, Regionen und jeder Einzelne von uns sind heute gefordert, einen Beitrag zu leisten, um die Krise in den Griff zu bekommen“, betonte Bezirksobmann Christoph Perathoner in seiner Einleitung. „Das Land Südtirol ist nun aktiv geworden und hat im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten, ein eigenes, durchaus umfangreiches Hilfspaket für die Südtirolerinnen und Südtiroler geschnürt. Dabei ist es in einer schwierigen Situation und unter widrigen Rahmenbedingungen gelungen, wichtige Akzente und Impulse zu setzen.“ Mit einem umfassenden Paket an weiteren Corona-Hilfen und einer halben Milliarde Euro werde die Landesregierung die Unternehmen und die Familien beim Überbrücken der Krise unterstützen.

Parteiobmann und Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer erläuterte die Maßnahmen für die Wirtschaft und die Betriebe: „Ziel ist es, die Existenz von Südtiroler Betrieben zu sichern, damit Arbeitsplätze zu erhalten sowie Liquidität für Betriebe zu schaffen. Wir wollen jenen Betrieben helfen, die am schwersten von der Corona-Krise betroffen sind und diese aus eigener Kraft nicht bewältigen können.“ Weiters gab Achammer einen Einblick in den KMU-Krisenfonds und dem erneuerten Abkommen mit den örtlichen Banken, das verschiedene zinsbegünstigte Kredite möglich macht, Liquidität für die Unternehmen zu gewährleisten. Steuern und Gebühren – wie etwa Gemeindeimmobiliensteuer und Versorgungsgebühren – würden bis zum 30. Juni beziehungsweise dem 15. Dezember 2021 gestundet. Auch der Zuschuss für die Fitnesszentren und die Tanzkurse wurden näher beleuchtet. 

Landesrat für Tourismus und Landwirtschaft Arnold Schuler erläuterte die Fixkostenzuschüsse: „Es handelt sich hierbei um eine Stützungsmaßnahme und nicht um einen Ausgleich für Umsatzrückgänge.“ Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Gärtnereien, Milch- und Weinwirtschaft könnten um einen Fixkostenbeitrag ansuchen: „Betriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 30.000 Euro und einem Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. März 2021 können sich um diese Corona-Hilfen bewerben.“ Derzeit werde noch die Informationstechnik angepasst, damit baldmöglichst die entsprechenden Ansuchen eingereicht werden können. Anträge könnten in der Folge bis zum 30. September 2021 über den entsprechenden E-Government-Dienst des Landes gestellt werden – sie werden dann chronologisch bearbeitet. Die Auszahlungen werden innerhalb eines Monats nach Antragstellung erfolgen.

Die Landesregierung wolle laut Schuler weitere Öffnungen ermöglichen: Eine schrittweise Öffnung der Gastbetriebe, verbunden mit einem massiven Testprogramm, Pre-Screening-Antigentest für alle Beschäftigten und einem Corona-Pass sei denkbar. Hierfür müssten allerdings einige Hürden in Rom genommen werden. Man warte auf eine rasche Entscheidung des Ministerrates: „Er soll die Pre-Screening-Tests als begleitende Vorsichtsmaßnahme im privaten Bereich anerkennen, so wie es in vielen europäischen Ländern und Regionen bereits Praxis ist. Solange das Selbsttesten für den privaten Gebrauch nicht anerkannt ist, wird die öffentliche Hand zumindest die Möglichkeiten des öffentlichen Testens ausbauen, etwa durch weitere Teststationen mit kostenlosem Antigen-Schnelltest.“