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Die neue Voucher-Regelung erhöht die Rentenabsicherung von ArbeitnehmerInnen
SVP-ArbeitnehmerInnen |
30.05.2017
2017-05-30
Landtagsabgeordneter und Vorsitzender der ArbeitnehmerInnen in der SVP Helmuth Renzler begrüßt bei der neuen Voucher-Regelung für Unternehmen, dass die Arbeitgeber ab jetzt die Rentenbeiträge von 33 Prozent der vorgesehenen Stundenentlohnung in der beim NISF/INPS angesiedelten Rentensonderverwaltung und 3,5 Prozent dieser Stundenentlohnung für die Arbeitsunfallversicherung einzahlen müssen.
Bei Tätigkeiten hingegen, welche beispielweise Hausangestellte oder Babysitter leisten, muss der Arbeitgeber den Rentenversicherungsbeitrag von 1,65 Euro, 0,25 Euro für die Arbeitsunfallversicherung und 0,10 Euro für die Verwaltung des Familienbüchleins bezahlen. Bei der alten Voucher-Regelung mussten hingegen die ArbeitnehmerInnen selbst ihre Sozialabgaben tragen.
Neu ist auch, dass mit den neuen Bestimmungen für eine gelegentliche Mitarbeit Ruhepausen und eine Höchstanzahl von täglichen Arbeitsstunden vorgesehen sind. Gearbeitet werden darf lediglich 280 Stunden pro Jahr. Verdient werden dürfen maximal 5.000 Euro jährlich, wobei pro Auftraggeber nur 2.500 Euro. Wenn diese Summen oder die vorgeschriebene Anzahl an Stunden pro Jahr überschritten werden, so wird das Arbeitsverhältnis automatisch in ein zeitlich unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Zusätzliche Strafen von 500 bis 2500 Euro sind für andere Vergehen geringern Ausmaßes vorgesehen.
Wie bisher bleibt diese neue Art der gelegentlichen Mitarbeit steuerfrei und ist deshalb in der Steuererklärung nicht anzugeben.
„Die von der Bilanzkommission der Abgeordnetenkammer genehmigten neuen Bestimmungen sind ein erster positiver Schritt in die richtige Richtung. Die neue Maßnahme bringt den ArbeitnehmerInnen einen höheren Nettolohn und garantiert ihnen eine ordentliche Rentenversicherung. Auszuschließen ist ein weiterer Missbrauch dieser Arbeitsform deshalb aber leider nicht. Wer soll den Missbrauch der neuen Bestimmungen kontrollieren? Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Deshalb braucht es hier noch weitere Kontrollmöglichkeiten“, fordert der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler.
Für Rückfragen steht der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SVP-ArbeitnehmerInnen Helmuth Renzler unter der Nummer 3428753471 zur Verfügung.
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