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Dreisprachigkeitsnachweis, nach Ober- und Hochschulabschluss
11.10.2017
2017-10-11
Dreisprachigkeitsnachweis, nach Ober- und Hochschulabschluss
Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag die Gleichstellung der ladinischen Sprache mit den anderen beiden Landessprachen weiter vervollstaendigt. So gilt nun auch für den Dreisprachigkeitsnachweis die automatische Anerkennung, nachdem ein Abschluss eines Hochschulstudiums an einer deutsch- oder italienischsprachigen Universitaet und das Abschlusszeugnis einer ladinischen Oberschule nach einem mindestens zehnjaehrigen Schulbesuch erlangt wurden. Somit hat die Landesregierung die Druchführungsbestimmung umgesetzt, die von der 6er - Kommission mit dem ladinischen Kommissionsmitglied Daniel Alfreider ausgearbeitet und dem Ministerrat für die endgültige Genehmigung vorgelegt wurde.
"Ich bedanke mich bei der Landesregierung und vor allem bei dem ladinischen Landesrat Florian Mussner, dass sie diese wichtige Durchführungsbestimmung umgesetzt haben. Diese führt immer mehr zu der Gleichstellung aller Landessprachen und erkennt eine verdiente Aufwertung des ladinischen Schulsystemes an", so Daniel Alfreider.
Rom, 10.10.2017
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