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Durchführungsbestimmung für den Übergang des Justizpersonals veröffentlicht
22.02.2017
Gestern wurde die Durchführungsbestimmung für den Übergang des Justizpersonals in der Region Trentino-Südtirol im Amtsblatt veröffentlicht. "Der Übernahme der neuen Zuständigkeiten für das Gerichtspersonal und die Gerichtsitze durch die Region bzw. die autonomen Provinzen steht somit nichts mehr im Wege", freut sich Karl Zeller, Fraktionsprecher der Autonomiegruppe im Senat und Mitglied der 12-er Kommission. Die Durchführungsbestimmung war bekanntlich am 29. Dezember 2016, auf Vorschlag des neuen Ministerpräsidenten Paolo Gentiloni und des Regionenministers Enrico Costa,vom Ministerrat genehmigt worden. „Seit rund 12 Jahren haben wir in der 12-er-Kommission an dieser Durchführungsbestimmung gearbeitet. Bereits im Jahr 2005 standen wir mit dem damaligen Justizminister Castelli kurz vor dem Abschluss, aber wegen der Parlamentswahlen 2006 kam es nicht mehr zur Genehmigung durch den Ministerrat. Nun ist es endlich soweit, dass das Verwaltungspersonal der ordentlichen Gerichte (Landesgericht, Oberlandesgericht), mit Ausnahme der 2 Dienstleiter, vom Staat auf die Region übergeht, sofern die Betroffenen nicht im Staatsdienst verbleiben wollen, wobei sie in diesem Fall in andere Staatsverwaltungen überwechseln müssen“, erklärt Karl Zeller, Fraktionsprecher der Autonomiegruppe im Senat und Mitglied der 12-er Kommission. Die Möglichkeit einer Subdelegierung des Personals von der Region auf die autonomen Provinzen ist ausdrücklich in der Durchführungsbestimmung vorgesehen, doch vorerst erscheint es sinnvoller, wenn das Verwaltungspersonal bei der Region angesiedelt wird, da diese bereits das Personal der Friedensgerichte verwaltet. "Auf diese Weise kann die Organisation der Gerichtsdienste in einer ersten Phase vereinheitlicht und effizienter gestaltet werden", so Zeller. Das Eigentum der Gerichtssitze, wie das Gerichtsgebäude am Tribunalplatz in Bozen, geht mit dieser Durchführungsbestimmung auf das Land Südtirol über, das in Hinkunft auch für deren Instandhaltung zuständig ist. Der italienische Staat erkennt die derzeitigen Kosten von rund 16,3 Millionen Euro pro Jahr für die Gerichtsdienste in der Region an. Deshalb wird diese Summe vom Beitrag, welchen die Region und die autonomen Provinzen für die Sanierung des Staatshaushalts leisten müssen, abgezogen. Aus diesem Grund entstehen keine nennenswerten zusätzlichen Kosten für den Haushalt der Region bzw. der autonomen Provinzen. Nur für zusätzliche eigenständig beschlossene Leistungen müssen diese selbst aufkommen. „Mit dieser Durchführungsbestimmung wird der Grundstein für eine schnellere und bürgernähere Justiz in Südtirol gelegt. Es handelt sich hier um ein Pilotprojekt, das einzigartig in Italien ist. Im Wege der noch abzuschließenden Verhandlungen mit dem Justizministerium wird es wohl auch möglich werden, die Gerichtsdienste in der Peripherie zu verstärken", freut sich Senator Karl Zeller. Rom/Bozen, 22. Februar 2017