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Durchführungsbestimmungen 20 und 21
06.04.2018
Die Durchführungsbestimmungen Nr. 20 und Nr. 21 der letzten Legislaturperiode sind nun veröffentlicht: Die Regierungen Renzi und Gentiloni haben Wort gehalten und das 2013 mit dem PD vereinbarte Programm mehr als erfüllt. Die Durchführungsbestimmungen bieten Schutz auch in unsicher werdenden Zeiten und sind der Motor unserer Autonomie. In den letzten Tagen sind zwei weitere Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut veröffentlicht worden: Diese betreffen den Ausbau der Landeskompetenzen für die Lehrerausbildung, die nun endlich auf die Bedürfnisse der Südtiroler Bevölkerung, eigenständig von Südtirol geregelt werden kann. Das war ein Anliegen, für das Landesrat Philipp Achammer und wir jahrelang in Rom gekämpft und bereits in ein Staatsgesetz (buona scuola) eingebaut hatten. Nun wurde diese wichtige Kompetenz auf die Ebene einer Durchführungsbestimmung gehoben, womit sie stärker abgesichert ist und nicht mehr durch spätere Gesetze in Frage gestellt werden kann. Diese Durchführungsbestimmung wird am 8. April 2018 in Kraft treten. Die letzte Durchführungsbestimmung (Nr .21) betrifft die Verbesserung des Schutzes der deutsch- und ladinischsprachigen Minderheiten in der Provinz Trient und wird am 11. April 2018 in Kraft treten. Die Südtiroler Autonomie wurde mit diesen 21 Durchführungsbestimmungen in den letzten 4 Jahren gestärkt und ausgebaut, wobei u.a. die Zuständigkeiten für öffentliche Arbeiten und Handel, die durch Urteile des Verfassungsgerichtshofes ausgehöhlt worden waren, wieder hergestellt werden konnten. Die Zweisprachigkeitspflicht für Notare wurde abgesichert, ebenso die Zuständigkeit für die Raumordnung und die Jagd in den Naturparks. Neben den oben erwähnten Zuständigkeiten für die Lehrerausbildung wurden dem Land neue Zuständigkeiten für die Verkehrsregelung und Bemautung der Passstraßen übertragen. Zudem hat das Land Südtirol weitere wichtige Verwaltungsaufgabenwie jene für den Stilfser Joch Nationalpark, im Bereich des Verwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte in Bozen erhalten. „Es war eine sehr fruchtbare Zeit für die Autonomie, die so wie seit langem nicht mehr weiter entwickelt und gestärkt werden konnte. Seit 17 Jahren hat es nie mehr einen solchen Schub an Autonomie-Maßnahmen gegeben. Die 12-er und 6-er-Kommission ist und bleibt also der Motor der dynamischen Autonomie. Keine andere Sonderautonomie hat so viele Durchführungsbestimmungen erreicht wie wir und darauf kann Südtirol zu Recht Stolz sein. Diese Erfolge sind nicht nur die Frucht der exzellenten Zusammenarbeit mit den Landeshauptmännern Arno Kompatscher und Ugo Rossi sowie den anderen Mitgliedern der paritätischen Kommission, sondern auch der autonomiefreundlichen Regierungen Renzi und Gentiloni, allen voran der Staatssekretäre Boschi und Bressa, die immer ein offenes Ohr für unsere Anliegen hatten. Es ist nun zu sehen, ob die Sieger der letzten Parlamentswahlen, die ja im Wahlkampf alle großartige Bekenntnisse zur Autonomie abgegeben haben, den Worten auch Taten folgen lassen, damit dieser erfolgreiche Weg fortgesetzt werden kann“, erklärt Karl Zeller, Mitglied der 6-er und 12-er Kommission. Rom, 6. April 2018