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Erhöhung der Mieten für Sozialwohnungen ist unsozial
SVP-ArbeitnehmerInnen | 03.04.2017
Landtagsabgeordneter und Vorsitzender der ArbeitnehmerInnen in der SVP Helmuth Renzler kritisiert die zu niedrige Freigrenze für Finanzvermögen von 20.000 Euro bei der Miete von Sozialwohnungen und die damit einhergehenden höheren Mieten. Die Freigrenze ist auf 50.000 Euro anzuheben. Laut Informationen des Wohnbauinstitutes liegt die Freigrenze für Finanzvermögen im restlichen Italien bei 3.000 Euro. In Österreich sind es 5.000 Euro. In Südtirol soll sie laut Beschluss der Landesregierung in Zukunft 20.000 Euro betragen. „Das ist mir zu wenig. Es war immer ein großes Anliegen der ArbeitnehmerInnen in der SVP für die sozial Schwächeren die Voraussetzungen zu schaffen, dass sie Ihre finanzielle Situation aus eigener Kraft verbessern können. Das stärkt das Selbstwertgefühl und motiviert. Deshalb ist es völlig unakzeptabel, dass sich jemand unter großen Opfern etwas anspart und dann dafür mit der Erhöhung der monatlichen Miete bestraft wird. Auch wenn die Erhöhungen gering ausfallen, ist dies das falsche Signal“, erklärt der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler. Für Rückfragen steht der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SVP-ArbeitnehmerInnen Helmuth Renzler unter der Nummer 3428753471 zur Verfügung. Ein konkretes Beispiel: Eine Rentnerin hat ein Jahreseinkommen von 8.000 Euro und im Steuerjahr 600 Euro an Arztspesen aufzuweisen. Sie wohnt in einer 50 m² großen Altbauwohnung mit Balkon und Keller. Für diese Wohnung wird eine Konventionalfläche von 68,3 m² errechnet. Die Landesmiete beträgt für diese Wohnung monatlich 384 Euro. Die Rentnerin bezahlt derzeit den Mindestbetrag von 50 Euro Miete monatlich. Bei einem ersparten Finanzvermögen von 50.000 Euro würden 6.000 Euro als Zusatzeinkommen bewertet und die Miete würde sich auf 158 Euro monatlich erhöhen. Also müsste sie 108 Euro mehr für die Wohnung bezahlen. Auch wenn diese Rentnerin trotz Erhöhung der Miete auf 158 Euro immer noch um 226 Euro weniger bezahlt, als es die Landesmiete vorsieht, so ist das unwürdig und ungerecht. Es geht nicht an, den Niedrigverdienern auf diese Art und Weise noch einen Teil ihres geringen Einkommens zu nehmen. „Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die Rentnerin hat ein Jahreseinkommen von 8.000 Euro jährlich, was einem monatlichen Einkommen von 666 Euro entspricht. Sie hat sich im Laufe ihres Lebens schrittweise einen kleinen Geldbetrag für Notsituationen angespart. Nun soll sie aber monatlich plötzlich 108 Euro mehr an Miete bezahlen und dadurch nur mehr 558 Euro zur Verfügung haben. In einem Wohlstandsland wie Südtirol es ist, darf es so etwas nicht geben. Das hat mit sozialer Gerechtigkeit nichts mehr zu tun. Ich fordere die Landesregierung auf, ihren Beschluss zu revidieren und die Finanzvermögensfreigrenze auf 50.000 Euro zu erhöhen. Sparen muss sich lohnen und ist nicht zu bestrafen“, unterstreicht der Vorsitzende der ArbeitnehmerInnen in der SVP Helmuth Renzler.