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Herbert Dorfmann
EU-Entwaldungsverordnung tritt erst 2026 in Kraft
14.11.2024
2024-11-14
Dorfmann: „Weg frei für Ausnahme für Südtirol“
Die EU-Entwaldungsverordnung wird nicht wie geplant Ende 2024, sondern erst ein Jahr später in Kraft treten. Auch werden Gebiete, in denen es kein Risiko der Entwaldung gibt, von den Auflagen der Verordnung befreit. Dies hat das Europäische Parlament heute entschieden. „In die nun neue Kategorie der Gebiete ohne Entwaldungsrisiko wird auch Südtirol fallen, unsere Betriebe werden daher von den restriktiven Regeln ausgenommen“, so der Südtiroler Europaparlamentarier Herbert Dorfmann.
Im Frühjahr 2023 hatte das Europäische Parlament die Entwaldungsverordnung verabschiedet, die dafür sorgen soll, dass keine landwirtschaftlichen Produkte auf den europäischen Markt kommen, die von entwaldeten Flächen stammen. „Die Verordnung soll dazu beitragen, die Abholzung von Wäldern weltweit, vor allem also von tropischen Regenwäldern zu bremsen“, so Dorfmann, der diese Zielsetzung vollinhaltlich teilt. „Allerdings hat sich in der Umsetzung gezeigt, dass sich die Verordnung zum Bürokratiemonster entwickelt.“
Um dies zu verhindern und der EU-Kommission Zeit zu verschaffen, die nötigen Vorbereitungen zu treffen, hat das EU-Parlament heute zwei wichtige Entscheidungen getroffen. So wurde zum einen das Inkrafttreten der Verordnung von Ende 2024 auf Ende 2025 verschoben. „Damit hat die EU-Kommission nun genügend Zeit, das Entwaldungsrisiko für Gebiete weltweit zu definieren und sie entsprechenden Risikokategorien zuzuordnen“, so der EU-Parlamentarier. Mit der Höhe des Risikos variieren dann auch die Auflagen der EU-Entwaldungsverordnung. „So werden etwa für Soja aus Brasilien besonders hohe Auflagen gelten“, so Dorfmann.
Die zweite wichtige Entscheidung, die das Europäische Parlament heute getroffen hat, ist die Einführung einer neuen Kategorie für Gebiete, in denen es kein Entwaldungsrisiko gibt. „Das ganze Staaten oder Regionen, in denen die Waldfläche in den letzten Jahrzehnten nicht abgenommen hat und in denen eine Forstgesetzgebung gilt, die verhindert, dass es zu einer Entwaldung kommt“, erklärt der EU-Parlamentarier. Nachdem Südtirol beide Voraussetzungen erfülle, stehe einer Einordnung in die neue Kategorie nichts im Wege. „Dann sind auch die Auflagen der EU-Entwaldungsverordnung nicht mehr notwendig“, so Dorfmann.
Die heutigen Änderungen an der Verordnung müssen nun noch im Europäischen Rat eine Mehrheit finden. „Stimmt auch der Rat zu, würden unsere Bauern und Waldbesitzer massiv bürokratisch entlastet“, so Herbert Dorfmann, „sie würden sich nicht mehr mit unsinnigen und zum Teil absurden Auflagen konfrontiert sehen“.
Die EU-Entwaldungsverordnung wird nicht wie geplant Ende 2024, sondern erst ein Jahr später in Kraft treten. Auch werden Gebiete, in denen es kein Risiko der Entwaldung gibt, von den Auflagen der Verordnung befreit. Dies hat das Europäische Parlament heute entschieden. „In die nun neue Kategorie der Gebiete ohne Entwaldungsrisiko wird auch Südtirol fallen, unsere Betriebe werden daher von den restriktiven Regeln ausgenommen“, so der Südtiroler Europaparlamentarier Herbert Dorfmann.
Im Frühjahr 2023 hatte das Europäische Parlament die Entwaldungsverordnung verabschiedet, die dafür sorgen soll, dass keine landwirtschaftlichen Produkte auf den europäischen Markt kommen, die von entwaldeten Flächen stammen. „Die Verordnung soll dazu beitragen, die Abholzung von Wäldern weltweit, vor allem also von tropischen Regenwäldern zu bremsen“, so Dorfmann, der diese Zielsetzung vollinhaltlich teilt. „Allerdings hat sich in der Umsetzung gezeigt, dass sich die Verordnung zum Bürokratiemonster entwickelt.“
Um dies zu verhindern und der EU-Kommission Zeit zu verschaffen, die nötigen Vorbereitungen zu treffen, hat das EU-Parlament heute zwei wichtige Entscheidungen getroffen. So wurde zum einen das Inkrafttreten der Verordnung von Ende 2024 auf Ende 2025 verschoben. „Damit hat die EU-Kommission nun genügend Zeit, das Entwaldungsrisiko für Gebiete weltweit zu definieren und sie entsprechenden Risikokategorien zuzuordnen“, so der EU-Parlamentarier. Mit der Höhe des Risikos variieren dann auch die Auflagen der EU-Entwaldungsverordnung. „So werden etwa für Soja aus Brasilien besonders hohe Auflagen gelten“, so Dorfmann.
Die zweite wichtige Entscheidung, die das Europäische Parlament heute getroffen hat, ist die Einführung einer neuen Kategorie für Gebiete, in denen es kein Entwaldungsrisiko gibt. „Das ganze Staaten oder Regionen, in denen die Waldfläche in den letzten Jahrzehnten nicht abgenommen hat und in denen eine Forstgesetzgebung gilt, die verhindert, dass es zu einer Entwaldung kommt“, erklärt der EU-Parlamentarier. Nachdem Südtirol beide Voraussetzungen erfülle, stehe einer Einordnung in die neue Kategorie nichts im Wege. „Dann sind auch die Auflagen der EU-Entwaldungsverordnung nicht mehr notwendig“, so Dorfmann.
Die heutigen Änderungen an der Verordnung müssen nun noch im Europäischen Rat eine Mehrheit finden. „Stimmt auch der Rat zu, würden unsere Bauern und Waldbesitzer massiv bürokratisch entlastet“, so Herbert Dorfmann, „sie würden sich nicht mehr mit unsinnigen und zum Teil absurden Auflagen konfrontiert sehen“.
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