Html.Raw(tbTexte.getText(171,1))
Fördermaßnahme „contratti di sviluppo“ / Zugangsmöglichkeit ausweiten
29.06.2021
2021-06-29
In einer Anfrage zur aktuellen Fragestunde hat SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber das Problem der für die Fördermaßnahme „contratti di sviluppo“ nicht zugelassenen Gebiete zur Sprache gebracht. „Auf der Liste der zugelassenen Gebiete fehlen zahlreiche Südtiroler Gemeinden. Dies sehr zum Nachteil von Betrieben in eben diesen Gemeinden“, begründet Tauber seinen Antrag.
Im Jahr 2008 sind die sogenannten „contratti di sviluppo“ eingeführt worden, welche Unterstützungsmaßnahmen für große Investitionen vorsehen. Die Bestimmungen, welche diese „contratti di sviluppo“ regeln, sind mehrmals geändert und angepasst worden, zuletzt durch das Haushaltsgesetz 2020. Zur wichtigsten Neuerung zählte dabei die Reduzierung der Mindestinvestitionshöhe von 20 Mio. Euro auf 7,5 Mio. Euro, respektive 3 Mio. Euro. „Diese Herabsetzung der Investitionssumme erhöht somit die Zugangsmöglichkeit zu dieser staatlichen Förderung für Betriebe im Bereich Tourismus wesentlich, sodass dieses Förderinstrument nun auch für gastgewerbliche Betriebe, welche sich in Vorbereitung bereits genehmigter Investitionsvorhaben befinden, interessant ist. Auf der Liste der zugelassenen Gebiete fehlen jedoch 44 Südtiroler Gemeinden. Dem Trentino ist es gelungen, die Liste der Gemeinden zu erweitern und zu vervollständigen“, erklärt Tauber den Sachverhalt. In der Anfrage an die Landesregierung hat Tauber daher nachgefragt, ob und wann hier auch Südtirol nachzieht. In seiner Antwort hat der zuständige Landesrat versichert, alles zu unternehmen, um die fehlenden 44 Gemeinden in das Förderprogramm aufzunehmen. Er habe sich dazu bereits an die Südtiroler Parlamentarier in Rom gewandt und sie beauftragt, beim zuständigen Ministerium zu intervenieren bzw. eine Lösung zu erwirken. In seiner Replik unterstrich Tauber noch einmal die Wichtigkeit des Anliegens, zumal dies für den Tourismus, als durch die Covidpandemie stark getroffener Sektor, eine große Chance wäre und damit gewichtige Fördermittel des Staates für Südtirol aktiviert werden könnten.
Im Jahr 2008 sind die sogenannten „contratti di sviluppo“ eingeführt worden, welche Unterstützungsmaßnahmen für große Investitionen vorsehen. Die Bestimmungen, welche diese „contratti di sviluppo“ regeln, sind mehrmals geändert und angepasst worden, zuletzt durch das Haushaltsgesetz 2020. Zur wichtigsten Neuerung zählte dabei die Reduzierung der Mindestinvestitionshöhe von 20 Mio. Euro auf 7,5 Mio. Euro, respektive 3 Mio. Euro. „Diese Herabsetzung der Investitionssumme erhöht somit die Zugangsmöglichkeit zu dieser staatlichen Förderung für Betriebe im Bereich Tourismus wesentlich, sodass dieses Förderinstrument nun auch für gastgewerbliche Betriebe, welche sich in Vorbereitung bereits genehmigter Investitionsvorhaben befinden, interessant ist. Auf der Liste der zugelassenen Gebiete fehlen jedoch 44 Südtiroler Gemeinden. Dem Trentino ist es gelungen, die Liste der Gemeinden zu erweitern und zu vervollständigen“, erklärt Tauber den Sachverhalt. In der Anfrage an die Landesregierung hat Tauber daher nachgefragt, ob und wann hier auch Südtirol nachzieht. In seiner Antwort hat der zuständige Landesrat versichert, alles zu unternehmen, um die fehlenden 44 Gemeinden in das Förderprogramm aufzunehmen. Er habe sich dazu bereits an die Südtiroler Parlamentarier in Rom gewandt und sie beauftragt, beim zuständigen Ministerium zu intervenieren bzw. eine Lösung zu erwirken. In seiner Replik unterstrich Tauber noch einmal die Wichtigkeit des Anliegens, zumal dies für den Tourismus, als durch die Covidpandemie stark getroffener Sektor, eine große Chance wäre und damit gewichtige Fördermittel des Staates für Südtirol aktiviert werden könnten.
letzte News
Das neue Südtirol Pass: Eine Maßnahme, die Generationen verbindet
SVP Senioren |
04.12.2024
YEPP-Konferenz in Athen: „Europa sichern, Herausforderungen gemeinsam meistern“
Junge Generation |
04.12.2024