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Für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz/Lanz: „Mehr beraten und weniger strafen!“
06.04.2023
Welcher Betriebsinhaber kennt es nicht, das Gefühl der Angespanntheit, wenn die Behörden der Arbeitssicherheit zur Kontrolle vorstellig werden? Anstatt hoher Strafen sollte eine kompetente Beratung für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. SVP-Landtagsabgeordneter Gert Lanz will durch einen Begehrensantrag erwirken, dass das Prinzip „Beraten statt Strafen“ auch in Italien Anwendung findet. Dazu ist dessen gesetzliche Verankerung im Staatsgesetz notwendig.

 

Zuerst beraten!

In der anstehenden Aprilsitzung wird der Südtiroler Landtag einen Begehrensantrag zur Arbeitssicherheit behandeln. Darin werden die politischen Entscheidungsgremien in Rom ersucht, bei der nächsten Überarbeitung der Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz das Prinzip „Beraten statt Strafen“ gesetzlich festzuschreiben. „Bevor im Rahmen von Kontrollen Strafen ausgestellt werden, sollte bei kleineren Vergehen, wo keine unmittelbare Gefahr besteht, als erstes eine Beratung angeboten werden“, erklärt Lanz sein Ansinnen.

Sensibilisieren und offenen Austausch fördern!

Durch Sensibilisierung und einfache Regeln sollte am Arbeitsplatz ein sicheres Umfeld geschaffen werden, welches selbstverständlich kontrollierbar und ja, in bestimmten Fällen auch sanktionierbar sein müsse. „Was jedoch komplett gegen einen vernünftigen Ansatz spricht, ist, dass es zumeist zwischen den Betrieben, den Mitarbeitern und den Kontrolleuren keinen offenen Austausch gibt. Anstatt dessen hagelt es Strafen – mitunter auch im empfindlichen Ausmaß“, sagt Lanz. Zusammen mit seinem Landtagskollegen Helmut Tauber wendet er sich deshalb mit einem Begehrensantrag an Rom.

Durch „Beraten statt Strafen“ mehr Sicherheit am Arbeitsplatz!

Das Konzept „Beraten statt Strafen“ wird in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz bereits erfolgreich angewendet. Die „Bilaterale Körperschaft für das Handwerk“ wendet das Prinzip ebenfalls an erklärt Martin Haller, Präsident der Südtiroler Handwerker und Präsident der Bilateralen Körperschaft im Handwerk: „Wir haben drei territoriale Sicherheitssprecher im Einsatz, die unsere Betriebe besuchen, sich mit Mitarbeitern und Arbeitgebern austauschen, auf eventuelle Sicherheitsmängel aufmerksam machen und Verbesserungsvorschläge anregen. Die Betriebe nehmen diese Beratung sehr gerne an und sehen sie als wertvolle Unterstützung.“ Anders sei dies bei den öffentlichen Kontrollen. Die Arbeitssicherheits-inspektoren hätten leider keinen Interpretationsspielraum und könnten nicht bewerten, ob ein Vergehen mehr oder weniger schlimm ist; sie beobachten Betriebe und Mitarbeiter und greifen just in dem Moment ein, in dem ein Zuwiderhandeln beobachtet wird. Ideal wäre es, zuerst eine Ermahnung auszusprechen, in der der Beschuldigte schriftlich auf sein Fehlverhalten hingewiesen und aufgefordert wird, innerhalb einer definierten Frist den gesetzeskonformen Zustand herzustellen. Eben „Beraten statt Strafen“, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren.

Damit Behörden sich dranhalten (können), braucht es eine entsprechende Verankerung des Prinzips im Staatsgesetz, diese könnte im Zuge der Überarbeitung der Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz erfolgen. „Ein erster Schritt ist jetzt das Anliegen vorzubringen und die Mandatare in Rom vom Prinzip ‚Beraten statt Strafen‘ zu überzeugen. Der Begehrensantrag aus dem Südtiroler Landtag kann hier einiges dazutun“, ist Lanz überzeugt.