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Gesetzesentwurf zur Vereinfachung der öffentlichen Auftragsvergabe:
04.07.2019

Der Südtiroler Landtag hat den Landesgesetzesentwurf zur Vereinfachung in der öffentlichen Auftragsvergabe mit großer Mehrheit genehmigt. Neben Südtirols Gemeinden, können sich auch die Unternehmer/innen in unserem Land über eine wesentliche Entbürokratisierung und eine spürbare Erleichterung in der Auftragsvergabe und -abwicklung freuen.

 

„So ist es uns beispielsweise gelungen, den Südtiroler Landtag davon zu überzeugen, das Prinzip der Aufteilung in quantitative und qualitative Lose gemäß den Grundsätzen der europäischen Richtlinie bei allen Aufträgen zu verankern“, erklärt SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz. Bisher wurde die Möglichkeit der Unterteilung eines Projektes in einzelne Lose von den öffentlichen Körperschaften selten vorgenommen. Dies sei sehr oft zu Lasten der Qualität gegangen und habe in keinster Weise zur Förderung der lokalen Kreisläufe beigetragen. Lanz hatte dazu einen Abänderungsantrag im Gesetzgebungsausschuss eingereicht.

 

Einen weiteren Abänderungsantrag legte Lanz zur Erhöhung des Limits für das Auftragsvolumen auch für Lieferungen und Dienstleistungen vor. Hier sollen künftig ebenso, wie bei Bauleistungen, Direktaufträge bis zu 150.000 Euro erteilt werden können.

 

Auch die im ursprünglichen Text des Landesgesetzes vorgesehene Verschärfung von Strafen, bzw. die Streichung aus den maßgeblichen Verzeichnissen für die Auftragsvergabe bis zu einem Jahr konnten erfolgreich abgewendet werden. „Das wäre eine zu lange Zeit für die Unternehmen und würde für sie enorme Nachteile bedeuten. Die im bisherigen Gesetz angeführten Sanktionsmaßnahmen finde ich absolut ausreichend“, sagt Lanz.

 

Auch in Punkto Zahlungen der Baufortschritte konnte eine wesentliche Erleichterung für die Unternehmen vor allem in finanzieller Hinsicht erzielt werden. „Hier ist eine monatliche Abrechnung in Form einer Anzahlung vorgesehen, welche im Zweifelsfall nach Abschluss der Zertifizierung wieder zurückverlangt werden kann. Darüber hinaus können Subunternehmen künftig entscheiden, ob sie die Direktbezahlung oder die Bezahlung durch das Hauptunternehmen vorziehen“, erklärt Lanz.

 

Er ist überzeugt davon, dass alle die Neuerungen im Vergabegesetz - sowohl den öffentlichen Körperschaften als auch den vielen kleinen und mittleren Betrieben Südtirols – eine große Entlastung einbringen werden. Landeshauptmann Arno Kompatscher, die Landesregierungsmitglieder und zahlreiche Techniker haben hier an einer guten Sache weitergefeilt, die mit dem neuen Vergabegesetz aus dem Jahr 2015 begonnen wurde. Jetzt erhalten alle Beteiligten noch größere Chancen und Spielräume, was ich selbstverständlich nur begrüßen kann“, so ein sichtlich zufriedener Gert Lanz.