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GIS-Reform: Mehr Angebot am Südtiroler Mietmarkt / Steuerreduzierung auf genutzte Zweitwohnungen / Junge Menschen brauchen WOHNSINN!
08.04.2022
2022-04-8
Während in Südtirol ca. 30.000 Wohnungen leer stehen, suchen tausende von Menschen verzweifelt nach erschwinglichen Miet- oder Eigentumswohnungen. Eine verzerrte Situation, der man mit der GIS-Reform entgegenwirken will. Landeshauptmann Arno Kompatscher und SVP-Landtagsabgeordneter Gert Lanz haben einen kompakten Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem Ziel dem Südtiroler Mietmarkt leere Wohnungen zuzuführen. Der Südtiroler Landtag hat die GIS-Reform heute genehmigt.
In Gemeinden mit Wohnungsnot, die jährlich in Absprache mit dem Gemeindeverband von der Landesregierung definiert werden und zu denen vor allem die Stadtgemeinden sowie zentrumsnahe Gemeinden und Tourismushochburgen zählen, werden leerstehende Wohnungen ab 2023 mit 2,5 bis 3,5 Prozent besteuert. Vermietete Wohnungen hingegen erfahren eine Steuerreduzierung von mindestens 0,1 Prozentpunkten. Landtagsabgeordneter Gert Lanz, der zusammen mit Landeshauptmann Arno Kompatscher das Gesetz vorgelegt hat, erklärt die Beweggründe: „Wohnungen sind auch in Südtirol eine limitierte Ressource und das Problem des fehlenden Wohnraums lässt sich nicht kurzfristig lösen. Wir müssen jetzt dort ansetzen, wo wir möglichst schnell zusätzlichen Wohnraum gewinnen können. Dieses Gesetz ist ein Schritt dorthin und gleichzeitig auch eine wichtige Maßnahme zum leistbaren Wohnen“.
Lanz betont, dass dieses Instrument allein sicher nicht ausreiche, um das Thema leistbares Wohnen abzuhaken. Hier bedürfe es in nächster Zeit viel Einsatz, vor allem in Bereichen wie Raumordnung oder Wohnbauförderung. „Wir werden in den kommenden Jahren die Auswirkungen dieses Gesetzes genauestens beobachten und bewerten, damit wir im Bedarfsfall gegensteuern können. Dazu braucht es ein gutes Monitoring, dieses ist Voraussetzung, um auch im Bereich des Wohnens regulierend eingreifen zu können“, so Lanz.
Das Gesetz sieht auch Ausnahmen von der Steuererhöhung vor. Lanz dazu: „Selbstverständlich werden spezielle Situationen berücksichtigt. Das Gesetz sieht einige Ausnahmen für die höhere Besteuerung von Zweitwohnungen vor wie beispielsweise die unentgeltliche Nutzungsleihe, die Mitnutzung einer Wohnung oder die Nutzung einer anliegenden Wohnung. Für jene, die eine zweite Wohnung kaufen oder erben und für dieselbe einen Mieter suchen, gilt die Übergangsfrist von einem Jahr bis zur Anwendung des höheren Steuersatzes.“
Der Landeshauptmann verweist darauf, dass mit diesem Gesetz die GIS als Lenkungsinstrument zum Einsatz kommt. Dadurch, dass die Nutzung einer Immobilie durch einen reduzierten Steuersatz belohnt wird und umgekehrt nicht genutzte Immobilien einem höheren Steuersatz unterliegen werde der gewünschte Lenkungseffekt erzielt. „Wir führen Entlastung für jene ein, die ihr Eigentum für eine soziale Funktion, sprich Wohnen, zur Verfügung stellen“, sagt Kompatscher.
In Gemeinden mit Wohnungsnot, die jährlich in Absprache mit dem Gemeindeverband von der Landesregierung definiert werden und zu denen vor allem die Stadtgemeinden sowie zentrumsnahe Gemeinden und Tourismushochburgen zählen, werden leerstehende Wohnungen ab 2023 mit 2,5 bis 3,5 Prozent besteuert. Vermietete Wohnungen hingegen erfahren eine Steuerreduzierung von mindestens 0,1 Prozentpunkten. Landtagsabgeordneter Gert Lanz, der zusammen mit Landeshauptmann Arno Kompatscher das Gesetz vorgelegt hat, erklärt die Beweggründe: „Wohnungen sind auch in Südtirol eine limitierte Ressource und das Problem des fehlenden Wohnraums lässt sich nicht kurzfristig lösen. Wir müssen jetzt dort ansetzen, wo wir möglichst schnell zusätzlichen Wohnraum gewinnen können. Dieses Gesetz ist ein Schritt dorthin und gleichzeitig auch eine wichtige Maßnahme zum leistbaren Wohnen“.
Lanz betont, dass dieses Instrument allein sicher nicht ausreiche, um das Thema leistbares Wohnen abzuhaken. Hier bedürfe es in nächster Zeit viel Einsatz, vor allem in Bereichen wie Raumordnung oder Wohnbauförderung. „Wir werden in den kommenden Jahren die Auswirkungen dieses Gesetzes genauestens beobachten und bewerten, damit wir im Bedarfsfall gegensteuern können. Dazu braucht es ein gutes Monitoring, dieses ist Voraussetzung, um auch im Bereich des Wohnens regulierend eingreifen zu können“, so Lanz.
Das Gesetz sieht auch Ausnahmen von der Steuererhöhung vor. Lanz dazu: „Selbstverständlich werden spezielle Situationen berücksichtigt. Das Gesetz sieht einige Ausnahmen für die höhere Besteuerung von Zweitwohnungen vor wie beispielsweise die unentgeltliche Nutzungsleihe, die Mitnutzung einer Wohnung oder die Nutzung einer anliegenden Wohnung. Für jene, die eine zweite Wohnung kaufen oder erben und für dieselbe einen Mieter suchen, gilt die Übergangsfrist von einem Jahr bis zur Anwendung des höheren Steuersatzes.“
Der Landeshauptmann verweist darauf, dass mit diesem Gesetz die GIS als Lenkungsinstrument zum Einsatz kommt. Dadurch, dass die Nutzung einer Immobilie durch einen reduzierten Steuersatz belohnt wird und umgekehrt nicht genutzte Immobilien einem höheren Steuersatz unterliegen werde der gewünschte Lenkungseffekt erzielt. „Wir führen Entlastung für jene ein, die ihr Eigentum für eine soziale Funktion, sprich Wohnen, zur Verfügung stellen“, sagt Kompatscher.
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