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SVP
Großraubwild: Landtag verabschiedet eigene Regelung
08.07.2018
2018-07-8
Nachdem die Interventionen auf staatlicher- und EU-Ebene bisher keine Fortschritte im Bereich des Großraubwild-Managements gebracht haben, hat die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf zur „Vorsorge und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild“ vorgelegt. „Der Gesetzentwurf setzt sich aus einem Artikel zusammen, welcher vorsieht, dass der Landeshauptmann die Vorbeugungs- und Eingriffsmaßnahmen zur Durchführung der Habitat-Richtlinie im Rahmen des Managements des Bärs und des Wolfes in Südtirol ergreifen kann“, erklärt SVP-Fraktionsvorsitzender Oswald Schiefer.
„Obwohl Italien mangels Regelung die meisten illegalen Abschüsse verzeichnet, verdoppelt sich die Wolfspopulation alle sieben bis acht Jahre“, bemerkt Landesrat Arnold Schuler. Aber auch in Deutschland oder Spanien nehmen die Konfliktsituationen immer weiter zu. Südtirol sei wegen der weit verbreiteten Berglandwirtschaft in einer besonderen Situation. Das Gebirge werde auch für Tourismus und Freizeitaktivitäten immer stärker genutzt. Hier gebe es daher keinen Lebensraum für Großraubwild. Das Konfliktpotenzial sei durch die heutige Nutzung noch wesentlich größer als zu jenen Zeiten, als man den Wolf ausgerottet habe. Heute sei der Wolf keine vom Aussterben bedrohte Tierart mehr, und es brauche eine Regelung, um die weitere Ausbreitung zu stoppen. Beim Bär sei die Entwicklung ähnlich, auch wenn dieser im Unterschied zum Wolf angesiedelt wurde. Er habe sich mehr vermehrt als ursprünglich erwartet. Diese Entwicklung gefährde die traditionelle Almwirtschaft und den Tourismus in Südtirol.
Andere Staaten haben den Spielraum der EU-Richtlinie genutzt und eine eigene Regelung erlassen, die unter bestimmten Bedingungen eine Entnahme erlaubt, Italien nicht. „Mit diesem Gesetzentwurf will Südtirol den Spielraum, den die Autonomie bietet, nutzen und EU-Recht unmittelbar umzusetzen. Es braucht ein funktionierende Regulierung, ein realistisches Großraubtier-Management, um den zunehmenden Konflikten mit den Bergbauern vorzubeugen. Wir müssen hier an die Grenzen unserer Kompetenzen gehen und die Möglichkeit und Chancen nutzen, die wir haben“, so Schiefer abschließend.
„Obwohl Italien mangels Regelung die meisten illegalen Abschüsse verzeichnet, verdoppelt sich die Wolfspopulation alle sieben bis acht Jahre“, bemerkt Landesrat Arnold Schuler. Aber auch in Deutschland oder Spanien nehmen die Konfliktsituationen immer weiter zu. Südtirol sei wegen der weit verbreiteten Berglandwirtschaft in einer besonderen Situation. Das Gebirge werde auch für Tourismus und Freizeitaktivitäten immer stärker genutzt. Hier gebe es daher keinen Lebensraum für Großraubwild. Das Konfliktpotenzial sei durch die heutige Nutzung noch wesentlich größer als zu jenen Zeiten, als man den Wolf ausgerottet habe. Heute sei der Wolf keine vom Aussterben bedrohte Tierart mehr, und es brauche eine Regelung, um die weitere Ausbreitung zu stoppen. Beim Bär sei die Entwicklung ähnlich, auch wenn dieser im Unterschied zum Wolf angesiedelt wurde. Er habe sich mehr vermehrt als ursprünglich erwartet. Diese Entwicklung gefährde die traditionelle Almwirtschaft und den Tourismus in Südtirol.
Andere Staaten haben den Spielraum der EU-Richtlinie genutzt und eine eigene Regelung erlassen, die unter bestimmten Bedingungen eine Entnahme erlaubt, Italien nicht. „Mit diesem Gesetzentwurf will Südtirol den Spielraum, den die Autonomie bietet, nutzen und EU-Recht unmittelbar umzusetzen. Es braucht ein funktionierende Regulierung, ein realistisches Großraubtier-Management, um den zunehmenden Konflikten mit den Bergbauern vorzubeugen. Wir müssen hier an die Grenzen unserer Kompetenzen gehen und die Möglichkeit und Chancen nutzen, die wir haben“, so Schiefer abschließend.
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