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SVP
Haushalt: Verhandlungen für Kollektivvertrag umgehend aufnehmen
SVP-ArbeitnehmerInnen |
10.04.2019
2019-04-10
In dieser Woche tagt der Südtiroler Landtag, um unter anderem über den vorliegenden Landesgesetzentwurf Nr. 14/19 zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2019, 2020 und 2021 zu diskutieren. Die SVP-Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler und Magdalena Amhof haben diesbezüglich heute einen Tagesordnungspunkt eingereicht, der bei Stimmenmehrheit die Landesregierung dazu verpflichtet, die entsprechenden Forderungen umzusetzen.
„Zum ersten fordern wir die umgehende Aufnahme der Kollektivvertragsverhandlungen mit den Sozialpartnern und wir wünschen, dass diese zu einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Ergebnis geführt und abgeschlossen werden“, so Helmuth Renzler und Magdalena Amhof unisono.
Im Artikel 4, Absatz 1 des oben genannten Landesgesetzentwurfs ist die Rede davon, dass für die Kollektivvertragsverhandlungen zu Lasten des Landeshaushaltes 2019- 2021 für das Jahr 2019 die Höchstausgabe von 2 Millionen Euro, für das Jahr 2020 von 2 Millionen Euro und für das Jahr 2021 von 2 Millionen Euro genehmigt wird.
„Diese Beträge sind jedoch viel zu gering und deshalb haben wir einen Tagesordnungspunkt eingereicht und gefordert, dass ausreichende Geldmittel im anstehenden Nachtragshaushalt vorgesehen werden“, betont Helmuth Renzler.
Weiters sind die Arbeitszeiten der öffentlichen Verwaltungen im Hinblick auf die heute existierenden digitalen Arbeitsmittel sowie auf die sich änderten gesellschaftlichen Bedürfnisse neu zu regeln und das Lohngefüge und die damit verbundenen Lohnelemente und Zulagen bei dieser Gelegenheit genau unter die Lupe zu nehmen und wo notwendig anzupassen. Außerdem ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dem neuen Kollektivvertrag eine bestmögliche Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf zu ermöglichen.
„Ich habe bereits vor einigen Wochen öffentlich mitgeteilt, dass auf keinen Fall bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gespart werden darf. Für alle Funktionsebenen müssen ordentliche und spürbare Gehaltserhöhungen vorgesehen werden“, so der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler, der in diesem Zusammenhang betont, sich auch als Mitglied des zuständigen Gesetzgebungsausschusses dafür eingesetzt zu haben.
Die öffentliche Verwaltung ist Garant für das gute Funktionieren des gesellschaftlichen Zusammenlebens in unserem Land. Allerdings sind in der Gesellschaft bereits erste Anzeichen einer Verschlechterung zu beobachten. So wird die öffentliche Verwaltung in den Augen vieler Arbeitnehmer als immer unattraktiver empfunden.
„Wenn wir für unser Land auch weiterhin eine gut funktionierende öffentliche Verwaltung haben wollen, dann müssen wir jetzt sofort handeln und entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, wobei ordentliche Lohnerhöhungen nur ein Teil der notwendigen Maßnahmen sind“, so die beiden Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler und Magdalena Amhof abschließend.
„Zum ersten fordern wir die umgehende Aufnahme der Kollektivvertragsverhandlungen mit den Sozialpartnern und wir wünschen, dass diese zu einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Ergebnis geführt und abgeschlossen werden“, so Helmuth Renzler und Magdalena Amhof unisono.
Im Artikel 4, Absatz 1 des oben genannten Landesgesetzentwurfs ist die Rede davon, dass für die Kollektivvertragsverhandlungen zu Lasten des Landeshaushaltes 2019- 2021 für das Jahr 2019 die Höchstausgabe von 2 Millionen Euro, für das Jahr 2020 von 2 Millionen Euro und für das Jahr 2021 von 2 Millionen Euro genehmigt wird.
„Diese Beträge sind jedoch viel zu gering und deshalb haben wir einen Tagesordnungspunkt eingereicht und gefordert, dass ausreichende Geldmittel im anstehenden Nachtragshaushalt vorgesehen werden“, betont Helmuth Renzler.
Weiters sind die Arbeitszeiten der öffentlichen Verwaltungen im Hinblick auf die heute existierenden digitalen Arbeitsmittel sowie auf die sich änderten gesellschaftlichen Bedürfnisse neu zu regeln und das Lohngefüge und die damit verbundenen Lohnelemente und Zulagen bei dieser Gelegenheit genau unter die Lupe zu nehmen und wo notwendig anzupassen. Außerdem ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dem neuen Kollektivvertrag eine bestmögliche Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf zu ermöglichen.
„Ich habe bereits vor einigen Wochen öffentlich mitgeteilt, dass auf keinen Fall bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gespart werden darf. Für alle Funktionsebenen müssen ordentliche und spürbare Gehaltserhöhungen vorgesehen werden“, so der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler, der in diesem Zusammenhang betont, sich auch als Mitglied des zuständigen Gesetzgebungsausschusses dafür eingesetzt zu haben.
Die öffentliche Verwaltung ist Garant für das gute Funktionieren des gesellschaftlichen Zusammenlebens in unserem Land. Allerdings sind in der Gesellschaft bereits erste Anzeichen einer Verschlechterung zu beobachten. So wird die öffentliche Verwaltung in den Augen vieler Arbeitnehmer als immer unattraktiver empfunden.
„Wenn wir für unser Land auch weiterhin eine gut funktionierende öffentliche Verwaltung haben wollen, dann müssen wir jetzt sofort handeln und entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, wobei ordentliche Lohnerhöhungen nur ein Teil der notwendigen Maßnahmen sind“, so die beiden Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler und Magdalena Amhof abschließend.
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