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Herbert Dorfmann erfreut über Urteil zur Entnahme von Wolf und Bär
SVP Landwirtschaft | 16.07.2019
Das 2018 verabschiedete Landesgesetz der Provinz Bozen zur Regulierung und Entnahme von Großraubwild ist legitim: Das hat der Verfassungsgerichtshof heute im Berufungsverfahren festgestellt. Südtirols EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann freut sich: „Ich arbeite in Brüssel weiter mit voller Kraft daran, damit die Südtiroler Landesregierung beim Wolfs- und Bären-Management möglichst viel Spielraum hat.“
 
Das Landesgesetz vom 16. Juli 2018, Nr. 11 ermächtigt den Landeshauptmann zur Entnahme von Problemwölfen. Zur Durchführung der Habitat-Richtlinie kann er bei Großraubwild vorbeugend und intervenierend eingreifen. Die römische Regierung hat das sogenannte Wolfsgesetz vom vergangenen Jahr angefochten. Heute kam die Legitimierung seitens des Verfassungsgerichtshofes. 
 
EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann kämpft in Brüssel und Straßburg seit jeher darum, den Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene zu senken und so die Regulierung des Wolfs-, aber auch des Bärenbestandes zu ermöglichen. Es sei davon auszugehen, dass ansonsten die Zahl der Wölfe in den kommenden Jahren noch weiter ansteige und dadurch immer größere Konflikte zwischen Wolf und Nutztieren entstünden. Umso richtiger sei die heutige Entscheidung, begrüßt Herbert Dorfmann das Urteil: „Südtirol kann die EU-Gesetzgebung direkt umsetzen“, sagt er. Ich arbeite mit vielen Kollegen auf allen Ebenen daran, die europäischen Gesetze flexibler zu machen. Die können wir dann auch in Südtirol ohne römische Fußfesseln umsetzen.“
 
Die heimischen Berggebiete müssten aufgrund der intensiven Vieh- und Almwirtschaft zum sensiblen Gebiet erklärt werden, betont er. Es brauche eine besondere Regelung für die alpinen Weideflächen. Das heutige Urteil ist, so Herbert Dorfmann, ein wichtiger Schritt in diese Richtung.