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Hinterbliebenenrente: „Familien und Kinder schützen“
19.02.2016
Die SVP-Kammerabgeordnete und Landesfrauenreferentin Renate Gebhard ruft im Zusammenhang mit dem derzeit diskutierten Ermächtigungsgesetzentwurf zur Bekämpfung der Armut und zur Neuregelung der sozialen Fürsorge dazu auf, gerade beim Thema der Hinterbliebenenrenten mit Vorsicht und gut überlegt zu handeln. „Die Hinterbliebenenrente ist dazu da, Familien und Kinder in einer schwierigen finanziellen Situation aufzufangen“, erinnert Gebhard. „Der vorgelegte Gesetzesentwurf hält zwar an einer allgemein zugänglichen Wohlfahrtsleistung fest, spricht jedoch gleichzeitig von einer Kürzung und definiert neue Kriterien für einzelne Leistungen wie etwa bei der Festlegung der Hinterbliebenenrente“, berichtet die SVP-Parlamentarierin Gebhard. Die Neuregelung sei dabei jedoch nur für jene gültig, die in Zukunft eine Rente beantragen und nicht für die aktuellen Nutznießerinnen und Nutznießer, stellt Gebhard klar. Die Landesfrauenreferentin und Kammerabgeordnete ruft in der aktuellen italienweiten Diskussion dazu auf, Polemiken zu vermeiden und sich objektiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. „Letztendlich geht es um Menschen in einer schwierigen Lebenssituation“, so Gebhard. Dies gelte es stets vor Augen zu halten. Die SVP-Kammerabgeordnete und Landesfrauenreferentin wird sich in die aktuelle Diskussion in der Kammer einbringen und ihr klares Nein gegen eventuelle Kürzungen der staatlichen Familienzulagen und der Beiträge an Menschen in schwierigen Lebenslagen aussprechen. Dazu gehört für Gebhard in erster Linie die Hinterbliebenenrente, die an wirtschaftlich noch nicht selbstständige Kinder und an Frauen ausbezahlt wird, die jahrelang zum Wohle der Familie einer reduzierten oder keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und daher keinen oder nur einen reduzierten Rentenanspruch haben. „Im Grunde stimme ich mit dem Präsident des Sozial- und Fürsorgeinstituts NISF-INPS Tito Boeri überein: Die Hinterbliebenenrenten stellen kein Problem dar, da sie nach der Lebenserwartung der Nutznießer berechnet werden und weil dank einer Reform bereits die Einkommenssituation der Hinterbliebenen in die Berechnung der Rentenhöhe einfließt“, so Gebhard. Die Südtiroler Kammerabgeordnete wird im Zuge der parlamentarischen Arbeit zum Ermächtigungsgesetz auch die Anhebung der Obergrenze für zu Lasten lebende Familienmitglieder sowie der Absetzbeträge für die Kleinkindbetreuung thematisieren. „Genau dies sind die konkreten Maßnahmen, die es braucht um der Armut von Familien entgegen zu wirken", so Renate Gebhard. Rom, am 19. Februar 2016