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SVP
"Im Obersten Richterrat angemessene Vertretung der Geschlechter garantieren"
12.06.2020
2020-06-12
„Die künftigen Kriterien für die Zusammensetzung des Obersten Rates der Gerichtsbarkeit müssen eine angemessene Vertretung beider Geschlechter garantieren. Dies, um das Ungleichgewicht zu überwinden, das dieses Selbstverwaltungsorgan der Richter und Staatsanwälte seit jeher prägt.“ Dies der Inhalt einer Anfrage von SVP-Senatorin Julia Unterberger an Justizminister Alfonso Bonafede bei der heutigen Fragestunde im Senat.
„Nach Inkrafttreten der Verfassung mussten 15 Jahre vergehen, bis Frauen überhaupt Stellen in der Gerichtsbarkeit annehmen durften. Trotz dieser anfänglichen Benachteiligung haben die Frauen dann bereits ab dem Jahr 1987 die Männer bei den Wettbewerben überholt. Dieser Trend hat sich in Folge verstärkt, sodass sich ab 2015 die Richterschaft vorwiegend aus Frauen zusammensetzt.Das Ganze wirkt sich aber in keiner Weise auf die Spitzenpositionen der Gerichtsbarkeit aus: In der mittleren Führungsebene finden wir 36 Prozent Frauen – und in der höheren Führungsebene beträgt deren Anteil lediglich 26 Prozent. Eine Zuspitzung findet im Obersten Rat der Gerichtsbarkeit statt, in welchem der Frauenanteil noch nie über 25 Prozent lag."
"Diese Daten geben ein klares Bild der Situation: Wird bei einer Anstellung die fachliche Kompetenz bewertet, dann befinden sich die Frauen auf der Überholspur. Sind die Bestellungsmechanismen hingegen intransparent und bauen auf Seilschaften, dann wird weiterhin fast ausschließlich den Männern der Vorzug gegeben. Es braucht daher vorübergehende Maßnahmen, um die gläserne Decke zu durchbrechen, die es den Frauen unmöglich macht, auch Spitzenpositionen zu erreichen. Dies ist vor allem in einer Phase nötig, in der es darum geht, dieses so wichtige Organ transparenter zu besetzen, sowie sein Ansehen und seine Glaubwürdigkeit wiederherzustellen."
"Welches auch immer der neue Mechanismus zur Bestellung und zur Arbeitsweise des Obersten Rates der Gerichtsbarkeit sein wird: Die Geschlechtergerechtigkeit darf dabei nicht vergessen werden. Die Frauen sind ein grundlegender Baustein, auf welchem die Gerichtsbarkeit fußt – ihr Recht auf eine angemessene und paritätische Vertretung, auch in den Spitzenpositionen, muss endlich anerkannt werden."
„Nach Inkrafttreten der Verfassung mussten 15 Jahre vergehen, bis Frauen überhaupt Stellen in der Gerichtsbarkeit annehmen durften. Trotz dieser anfänglichen Benachteiligung haben die Frauen dann bereits ab dem Jahr 1987 die Männer bei den Wettbewerben überholt. Dieser Trend hat sich in Folge verstärkt, sodass sich ab 2015 die Richterschaft vorwiegend aus Frauen zusammensetzt.Das Ganze wirkt sich aber in keiner Weise auf die Spitzenpositionen der Gerichtsbarkeit aus: In der mittleren Führungsebene finden wir 36 Prozent Frauen – und in der höheren Führungsebene beträgt deren Anteil lediglich 26 Prozent. Eine Zuspitzung findet im Obersten Rat der Gerichtsbarkeit statt, in welchem der Frauenanteil noch nie über 25 Prozent lag."
"Diese Daten geben ein klares Bild der Situation: Wird bei einer Anstellung die fachliche Kompetenz bewertet, dann befinden sich die Frauen auf der Überholspur. Sind die Bestellungsmechanismen hingegen intransparent und bauen auf Seilschaften, dann wird weiterhin fast ausschließlich den Männern der Vorzug gegeben. Es braucht daher vorübergehende Maßnahmen, um die gläserne Decke zu durchbrechen, die es den Frauen unmöglich macht, auch Spitzenpositionen zu erreichen. Dies ist vor allem in einer Phase nötig, in der es darum geht, dieses so wichtige Organ transparenter zu besetzen, sowie sein Ansehen und seine Glaubwürdigkeit wiederherzustellen."
"Welches auch immer der neue Mechanismus zur Bestellung und zur Arbeitsweise des Obersten Rates der Gerichtsbarkeit sein wird: Die Geschlechtergerechtigkeit darf dabei nicht vergessen werden. Die Frauen sind ein grundlegender Baustein, auf welchem die Gerichtsbarkeit fußt – ihr Recht auf eine angemessene und paritätische Vertretung, auch in den Spitzenpositionen, muss endlich anerkannt werden."
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