Html.Raw(tbTexte.getText(171,1))
Topnews
Fragen und Antworten zur aktuellen Lage
11.03.2020
Interpretation der italienischen Regierung der Bestimmungen betreffend
die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Personen 
Stand zum 11. März 2020

Grundsätzliches
  1. Gibt es Unterschiede innerhalb des staatlichen Territoriums?
Nein, aufgrund des Dekrets des Präsidenten des Ministerrats vom 9. März sind die Regeln im gesamten Staatsgebiet gleich und gelten vom 10. März bis zum 3. April.
 
Bewegungsfreiheit
  1. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt worden. Was ist damit gemeint? Gibt es irgendwelche Verbote? Ist es möglich, zur Arbeit zu gehen? Wer unterliegt der Quarantäne, kann man in diesem Fall das Haus verlassen?
Sie müssen es vermeiden, das Haus zu verlassen. Sie können aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Gründen, die von einer bestimmten Notwendigkeit gekennzeichnet sind, wie z.B. dem Kauf von lebensnotwendigen Gütern, das Haus verlassen. Sie müssen dies jedoch nachweisen können, auch durch eine Selbsterklärung, die im Falle einer Kontrolle durch die Sicherheitskräfte vorgelegt werden muss.
Es wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit aus der Ferne zu arbeiten, Urlaub zu nehmen oder sich zu beurlauben. Ohne einen triftigen Grund ist es erforderlich und notwendig, zu Hause zu bleiben, zum Wohle aller.
Es gibt auch ein absolutes Verbot, das Haus zu verlassen, wenn man unter Quarantäne gestellt wird oder wenn man positiv auf das Virus getestet wurde.
 
  1. Kann ich, wenn ich in einer Gemeinde wohne und in einer anderen arbeite, "hin und herpendeln"?
Ja, in diesem Fall liegt eine begründete Bewegung vor (immer mit dem Nachweis der Selbsterklärung, die im Falle von Kontrollen vorgelegt werden muss).
 
  1. Gibt es Reisebeschränkungen für Personen, die Symptome einer Atemwegsinfektion und Fieber über 37,5 haben?
In diesem Fall wird dringend empfohlen, zu Hause zu bleiben, sich mit Ihrem Arzt in Verbindung zu setzen und den Kontakt mit anderen Personen so weit wie möglich einzuschränken.
 
  1. Was bedeutet "nachgewiesene Arbeitsanfordernisse"? Wie werden Selbständige "nachgewiesene Arbeitsanfordernisse" nachweisen?
Es ist immer möglich, zur Arbeit zu gehen, obwohl empfohlen wird, wenn möglich aus der Ferne zu arbeiten, Urlaub zu nehmen oder sich zu beurlauben. "Nachgewiesen" bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, zu beweisen, dass Sie zur Arbeit gehen (oder zurückkehren), auch durch die erwähnte verbindliche Selbsterklärung oder durch jedes andere Beweismittel, dessen Wahrheitswidrigkeit eine Straftat darstellt. Im Falle einer Kontrolle müssen Sie Ihren Bedarf an Arbeit erklären. Es wird dann die Aufgabe der Behörden sein, die Wahrhaftigkeit der gemachten Erklärung zu überprüfen und die daraus resultierenden Sanktionen im Falle falscher Erklärungen zu beschließen.
 
  1. Wird es Straßensperren geben, um die Einhaltung der Maßnahme zu überprüfen?
Es wird Kontrollen geben. Wenn es landesweit einheitliche Regeln gibt, wird es keine festen Kontrollpunkte geben, die Menschen daran hindern, sich zu bewegen. Die Gemeindepolizei und die Polizeikräfte werden im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit der Kontrolle des Territoriums die Einhaltung der Regeln überwachen.
 
  1. Wer sich außerhalb seines Domizils, seiner Wohnung oder seines Wohnsitzes befindet, wird dorthin zurückkehren können?
Ja, jeder hat das Recht, in sein Domizil, seine Wohnung oder seinen Wohnsitz zurückzukehren.
 
  1. Ist es möglich, Lebensmittel zu kaufen? Wird es immer Nahrung geben?
Ja, Sie können jederzeit Lebensmittel einkaufen gehen, und es ist nicht nötig, sie jetzt zu kaufen, denn sie werden immer verfügbar sein.
 
  1. Ist es möglich, andere Waren als Lebensmittel zu kaufen?
Ja, aber nur im Falle einer zwingenden Notwendigkeit (Kauf von notwendigen Gütern, wie z.B. Glühbirnen, die im Haus einen Stromschlag erlitten haben).
 
  1. Ist es erlaubt, körperliche Aktivitäten im Freien zu betreiben?
Ja, körperliche Aktivitäten im Freien sind erlaubt, solange sie nicht in einer Gruppe stattfinden und der zwischenmenschliche Abstand von einem Meter eingehalten wird.
 
  1. Kann ich pflegebedürftigen Menschen helfen?
Ja, diese Tätigkeit stellt einen Notwendigkeitsfall dar, für den ich das Haus verlassen kann. Denken Sie jedoch daran, dass ältere Menschen am meisten gefährdet sind, und versuchen Sie deshalb, sie so gut wie möglich vor Kontakten zu schützen.
 
  1. Ist der Zugang zu Parks und öffentlichen Gärten erlaubt?
Ja, Parks und öffentliche Gärten können offen bleiben, um die Durchführung von sportlichen und körperlichen Aktivitäten im Freien zu gewährleisten, vorausgesetzt, dass sie nicht in einer Gruppe sind und dass der zwischenmenschliche Abstand von einem Meter eingehalten wird.
 
  1. Ich bin getrennt/geschieden, kann ich meine Kinder besuchen?
Ja, die Fahrten, um die minderjährigen Kinder zu erreichen oder sie mitzubringen, sind erlaubt. In jedem Fall unter Einhaltung der Verfahren, die der Richter mit den Trennungs- oder Scheidungsanordnungen vorgesehen hat.