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IRAP / Betriebe entlasten, die in Nachhaltigkeit und Arbeitnehmer investieren
12.01.2023
SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber zeigt sich erfreut über die Zustimmung des Landtages zu dem von ihm und seiner Fraktionskollegin Paula Bacher vorgelegten Beschlussantrag zur Differenzierung der IRAP: „Die Landesregierung ist nun angehalten zu schauen, inwieweit eine nach bestimmten Kriterien gestaffelte IRAP-Einhebung umsetzbar ist.“

Der Landtag hat im Dezember mit dem Haushaltsgesetz den IRAP-Satz von 3,9 Prozent auf 3,3 Prozent vorübergehend für ein Jahr gesenkt. „Wie es danach mit der IRAP weitergeht ist offen. Der nun vorgelegte Beschlussantrag beauftragt die Landesregierung die Möglichkeiten einer Differenzierung des IRAP-Steuerhebels ab 2024 auszuloten. „Ziel ist jene Betriebe, die wünschenswerte wirtschaftlich-gesellschaftliche Maßnahmen setzen und somit zu einer zukunftsträchtigen Entwicklung des Landes beitragen, zu unterstützen und zu fördern. Dabei sollen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, wie zum Beispiel Nachhaltigkeitszertifizierungen, Investitionen in Nachhaltigkeit, die Anwendung von territorialen Landeszusatzabkommen, die ein höheres Lohnniveau im Vergleich zu gesamtstaatlichen Kollektivverträgen garantieren oder die Anzahl der Umwandlungen von zeitlich befristeten (prekären) Arbeitsverhältnissen in unbefristete Arbeitsverträge“, erklärt Tauber.

Erstunterzeichner Tauber und Mitunterzeichnerin Paula Bacher betonen, dass im Beschlussantrag auch angeregt wird, Betriebe zu entlasten, die das Audit berufundfamilie vorweisen können: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in diesem Kriterienkatalog zu finden, liegt uns besonders am Herzen. Ebenso die Berücksichtigung von territorialen Landeszusatzabkommen, die ein höheres Lohnniveau vor allem für Geringverdiener garantieren.“

Der Beschlussantrag wurde vom Landtag mit großer Mehrheit genehmigt.