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Junge Generation
JG: Endlich ist sind Jugendliche keine Bürger zweiter Klasse mehr
Junge Generation | 09.07.2021
Die SVP Jugend begrüßt die Absenkung des Wahlalters für den Senat – gleichzeitig fordert sie eine allgemeine Absenkung des Wahlalters auf 16
 
Bei der nächsten Parlamentschaftswahl können 18- bis 25-Jährige ihre Stimme für den Senat abgeben – die SVP Jugend freut sich über diese Entscheidung, denn damit wird eine politische Ungerechtigkeit aus dem Weg geräumt. Um wahre Generationengerechtigkeit erreichen zu können, ist aber eine allgemeine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre nötig.

„Künftig sind Jugendliche keine Bürger zweiter Klasse mehr“, freut sich Dominik Oberstaller, Vorsitzender der JG, „Endlich erhält die Jugend die vollen politischen Rechte und kann, wie es unsere älteren Mitbürger seit langem können, den demokratischen Prozess voll und ganz mitgestalten.“

„Die Anpassung des aktiven Wahlalters für den Senat ist ein wichtiger Schritt und ein Signal für eine stärkere Einbindung der Jugend in die Politik. Dies ist auch die allgemein vorherrschende Meinung des Senats, welcher die Reform mit 178 Ja- gegen 15 Neinstimmen bei 30 Enthaltungen genehmigt hat“, berichtet Senator Meinhard Durnwalder.

Jede Entscheidung die das Parlament trifft sind Entscheidungen für die Zukunft – und haben deshalb hauptsächlich Auswirkungen auf die Jugend. Gleichzeitig wird mit dieser Reform dafür gesorgt, dass beide Kammern dieselbe Wählerbasis haben und somit ähnliche politische Mehrheiten bestehen.

„Über Jahre hinweg hat der Senat über die Jugendlichen entschieden, jetzt ist er gezwungen mit der Jugend zu entscheiden. Wir sind diejenigen, die mit den Entscheidungen in Zukunft zu leben haben, dementsprechend ist es angebracht, wenn wir den Entscheidungsprozess mitgestalten können. In Anbetracht dieser Tatsachen müssen unsere politischen Vertreter alles daran setzen, das Wahlalter für alle Wahlen auf 16 Jahre herabzusenken“, fordert Oberstaller.

Da die Reform in ihrer letzten Lesung in der Abgeordnetenkammer die nötige Zweidrittelmehrheit verfehlt hat, muss die Verkündung drei Monate warten um Raum für ein eventuelles bestätigendes Referendum bieten zu können.