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SVP-Beschlussantrag: Kapitalbeiträge im zweiten Lockdown
20.11.2020
Alle Betriebe, deren Umsatzrückgang unter 20 Prozent liegt, sollten die Förderbeiträge einbehalten können. Weiters sollen Unternehmen, die aufgrund der Landesregelung die Tätigkeit einstellen mussten, einen angemessenen Verlustbeitrag erhalten. Die SVP-Abgeordneten Gert Lanz, Helmut Tauber und Jasmin Ladurner haben dazu einen Beschlussantrag eingereicht. Der Freiheitliche Andreas Leiter Reber hat den Antrag mitunterzeichnet.
 
Zahlreiche Südtiroler Unternehmen haben laut Landesgesetz vom 16.04.2020 einen Kapitalbeitrag erhalten. Voraussetzung dafür war ein Umsatzrückgang von 20 Prozent im Jahre 2020. Einigen Betrieben ist es durch starken persönlichen Einsatz gelungen, ihren Umsatz zu halten. Demnach müssten sie jetzt den Beitrag zurückzahlen. „Das könnte fatale Folgen haben“, sagt Gert Lanz, SVP-Fraktionsvorsitzender und Erstunterzeichner des Beschlussantrages. Er erklärt: „Wir sind mitten im zweiten Lockdown, dessen Entwicklungen und Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Auch nicht für die Betriebe, die bisher ihren Jahresumsatz halten konnten“. Eine Rückzahlung der Förderbeiträge wäre daher verfrüht. Um diese Betriebe von einer finanziellen Notsituation zu bewahren, wird die Landesregierung aufgefordert, von einer Rückzahlungsaufforderung abzusehen.
 
In einem weiteren Punkt fordern die Landtagsabgeordneten die Erlassung einer Bestimmung, die festschreibt, dass Betriebe, die aufgrund der Landesregelung ihre Tätigkeit einstellen mussten, einen Verlustbeitrag erhalten, welcher den Hilfsbeiträgen entspricht, die in den staatlichen Dekreten „Ristori“ und „Ristori bis“ vorgesehenen sind.