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Karl Zeller: Neue Möglichkeiten der Kreditbesicherung
10.06.2016
Der Senat hat heute das Dekret für den Bankenbereich verabschiedet, das neben den Entschädigungen für Kleinanleger, die infolge des Konkurses von vier italienischen Regionalbanken ihr Geld verloren haben, auch andere bedeutende Neuerungen vorsieht, wie z.B. die Einführung in die italienische Rechtsordnung von zwei neuen Instituten: Das besitzlose Pfandrecht und der sogenannte patto marciano. "Das traditionelle System der Kreditbesicherung ist infolge der tiefgreifenden Veränderungen des Wirtschaftssystems nicht mehr zeitgemäß und mit der Einführung dieser zwei neuen Institute, die von der Rechtslehre und internationalen Studien immer wieder gefordert wurden, hat Italien eine Vorreiterrolle übernommen. Sinn und Zweck der neuen Regelung ist es, das System der Sicherungsrechte zu vereinfachen und flexibler zu gestalten sowie die Finanzierung für Unternehmen zu erleichtern". Das betont SVP-Senator Karl Zeller, der als Berichterstatter für dieses wichtige Gesetz fungiert hat. “Im Zuge der Behandlung in der Finanzkommission haben wir auch die Möglichkeit der Auszahlung von Forderungen an die Gläubiger bei Konkursen und Exekutionen erleichtert, sofern eine Bankbürgschaft gestellt wird. Außerdem wurden die Exekutionsverfahren vereinfacht und die Verfahrenszeiten verkürzt, so dass die Gläubiger schneller zu ihrem Recht kommen. Auch diese Neuerungen werden dazu führen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt wird”, erklärt Karl Zeller. Rom, 9. Juni 2016