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SVP
Kofler/Tschöll: „Lobenswerte Vereinfachungen für die Gemeinden“
SVP Wirtschaft |
04.07.2019
2019-07-4
„Die Neuerungen werden weitere unnötige Bürokratie abbauen“, erklären Albin Kofler (Vorsitzender der SVP-Bürgermeisterkonferenz) und Josef Tschöll (Vorsitzender der SVP-Wirtschaft). Das überarbeitete Vergabegesetz werde „ein schnelleres und flexibleres Arbeiten der Gemeinden für die Bürgerinnen und Bürger“ ermöglichen – und auch den Unternehmern und Dienstleistern das Leben erleichtern.
„Mit dem überarbeiteten Gesetz Nr. 22 hat der Landtag auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher einen wichtigen Schritt gegen die bisher recht komplizierte und aufwändige Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen und Bauaufträgen gesetzt“, freuen sich Albin Kofler und Josef Tschöll. Die verschiedenen Vereinfachungen werden sich besonders auf die Arbeit der Gemeinden auswirken – und diesen neue Gestaltungsmöglichkeiten einräumen
„Diese werden künftig unbürokratischer, schneller und flexibler arbeiten können. Im Gegensatz zum zuletzt erlassenen Dekret der Regierung („sblocca-cantieri“) werden hier konkrete Schritte gesetzt, damit rasch und effizient ausgeschrieben werden kann ohne, dass das Prinzip des Wettbewerbs verletzt wird“ so die beiden Vorsitzenden. „Kommunale Vorhaben unter einer Million Euro müssten künftig nicht mehr eigens vom Land überprüft werden – Aufträge unter 40.000 Euro können direkt vergeben werden“, erklären Kofler und Tschöll.
„Auch bei Bauleistungen bis 150.000 Euro sowie bei Lieferungen und Dienstleistungen bis 150.000 Euro ist eine Direktvergabe möglich; vorab müssen nur drei entsprechende Angebote eingeholt werden.“ Bei höheren Beträgen muss zu einem öffentlichen Verhandlungsverfahren geladen werden.
„Die öffentlichen Aufträge habe in Südtirol, anders als in Italien, wo sie rückläufig waren, im vergangenen Jahr mit einem Umfang von rund einer Milliarde Euro einen Höhepunkt erreicht“, meinen Albin Kofler und Josef Tschöll. Die Neuerungen im Vergabegesetz werden rund 70 Prozent der Aufträge vor Ort betreffen: „Es erleichtert aber nicht nur die Arbeit der Gemeindeverwaltungen, sondern auch jene der Unternehmen und Dienstleister, die sich ebenso mit unnötiger Bürokratie konfrontiert sahen.“
„Mit dem überarbeiteten Gesetz Nr. 22 hat der Landtag auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher einen wichtigen Schritt gegen die bisher recht komplizierte und aufwändige Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen und Bauaufträgen gesetzt“, freuen sich Albin Kofler und Josef Tschöll. Die verschiedenen Vereinfachungen werden sich besonders auf die Arbeit der Gemeinden auswirken – und diesen neue Gestaltungsmöglichkeiten einräumen
„Diese werden künftig unbürokratischer, schneller und flexibler arbeiten können. Im Gegensatz zum zuletzt erlassenen Dekret der Regierung („sblocca-cantieri“) werden hier konkrete Schritte gesetzt, damit rasch und effizient ausgeschrieben werden kann ohne, dass das Prinzip des Wettbewerbs verletzt wird“ so die beiden Vorsitzenden. „Kommunale Vorhaben unter einer Million Euro müssten künftig nicht mehr eigens vom Land überprüft werden – Aufträge unter 40.000 Euro können direkt vergeben werden“, erklären Kofler und Tschöll.
„Auch bei Bauleistungen bis 150.000 Euro sowie bei Lieferungen und Dienstleistungen bis 150.000 Euro ist eine Direktvergabe möglich; vorab müssen nur drei entsprechende Angebote eingeholt werden.“ Bei höheren Beträgen muss zu einem öffentlichen Verhandlungsverfahren geladen werden.
„Die öffentlichen Aufträge habe in Südtirol, anders als in Italien, wo sie rückläufig waren, im vergangenen Jahr mit einem Umfang von rund einer Milliarde Euro einen Höhepunkt erreicht“, meinen Albin Kofler und Josef Tschöll. Die Neuerungen im Vergabegesetz werden rund 70 Prozent der Aufträge vor Ort betreffen: „Es erleichtert aber nicht nur die Arbeit der Gemeindeverwaltungen, sondern auch jene der Unternehmen und Dienstleister, die sich ebenso mit unnötiger Bürokratie konfrontiert sahen.“
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