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Kompatscher zu neuem Vergabegesetz: Schnellere, einfachere Verfahren
05.07.2019
2019-07-5
"Weniger Bürokratie und mehr Gestaltungsfreiräume für die öffentlichen Verwaltungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger" bringt nach den Worten von Landeshauptmann Arno Kompatscher das neue Vergabegesetz mit sich.
Der Südtiroler Landtag hat heute den von Landeshauptmann Arno Kompatscher eingebrachten und von der Landesregierung Ende Mai vorgelegten Gesetzentwurf "Vereinfachungen in der öffentlichen Auftragsvergabe" verabschiedet, mit dem Südtirols Vergabegesetz geändert wird, um Abläufe zu verbessern und Verfahren zu vereinfachen. "Mit diesem neuen Gesetz verringern wir eine Menge an Bürokratie und schaffen für die öffentlichen Verwaltungen die Voraussetzung, schneller und flexibler zu reagieren, vor allem aber auch zu agieren", betonte der Landeshauptmann nach der Verabschiedung im Landtag.
Im Sinne der heute genehmigten Bestimmungen können Bau- und Dienstleistungsaufträge, aber auch Lieferungen unter 40.000 Euro direkt vergeben werden. Was Lieferungen und Dienstleistungen betrifft, können künftig Aufträge im Wert von 40.000 bis 150.000 Euro nach Konsultierung von drei Wirtschaftsteilnehmenden ebenfalls direkt zugeschlagen werden. Dies gilt auch für Bauleistungen zwischen 40.000 und 150.000 Euro. "Rund 70 Prozent der öffentlichen Vergaben in unserem Lande liegen in dieser Größenordnung und sind damit entbürokratisiert", informierte Landeshauptmann Kompatscher. Für alle Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen, welche die genannten Beträge übersteigen, gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen, nach denen je nach Auftragsvolumen fünf bis zwölf Wirtschaftsteilnehmende zu einem Verhandlungsverfahren einzuladen sind. Zudem sind nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes für die Planung von Vorhaben örtlicher Körperschaften unter einer Million Euro keine Überprüfung und Validierung seitens des Landes mehr notwendig. "Von der Aufteilung in qualitative und quantitative Lose versprechen wir uns zudem einen erleichterten Zugang kleinerer und lokaler Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen", sagte Landeshauptmann Kompatscher.
Das Land Südtirol hatte als eine der ersten Regionen Europas Ende 2015 die europäische Vergaberichtlinie über ein eigenes Landesgesetz direkt umgesetzt, ohne die italienische Gesetzgebung abzuwarten. Ziel war es, die Digitalisierung voranzutreiben, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren, die Kosten für einzukaufende Leistungen zu drosseln und die Auftragsvergabe möglichst transparent abzuwickeln. "Der Erfolg lässt sich sehen“, betonte der Landeshauptmann. "Während im restlichen Staatsgebiet die öffentlichen Aufträge rückläufig waren, sind sie bei uns angestiegen und haben 2018 mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde ihren Höhepunkt erreicht. Daruf aufbauend haben wir nun weitere Vereinfachungen beschlossen."
Das neue Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Der Südtiroler Landtag hat heute den von Landeshauptmann Arno Kompatscher eingebrachten und von der Landesregierung Ende Mai vorgelegten Gesetzentwurf "Vereinfachungen in der öffentlichen Auftragsvergabe" verabschiedet, mit dem Südtirols Vergabegesetz geändert wird, um Abläufe zu verbessern und Verfahren zu vereinfachen. "Mit diesem neuen Gesetz verringern wir eine Menge an Bürokratie und schaffen für die öffentlichen Verwaltungen die Voraussetzung, schneller und flexibler zu reagieren, vor allem aber auch zu agieren", betonte der Landeshauptmann nach der Verabschiedung im Landtag.
Im Sinne der heute genehmigten Bestimmungen können Bau- und Dienstleistungsaufträge, aber auch Lieferungen unter 40.000 Euro direkt vergeben werden. Was Lieferungen und Dienstleistungen betrifft, können künftig Aufträge im Wert von 40.000 bis 150.000 Euro nach Konsultierung von drei Wirtschaftsteilnehmenden ebenfalls direkt zugeschlagen werden. Dies gilt auch für Bauleistungen zwischen 40.000 und 150.000 Euro. "Rund 70 Prozent der öffentlichen Vergaben in unserem Lande liegen in dieser Größenordnung und sind damit entbürokratisiert", informierte Landeshauptmann Kompatscher. Für alle Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen, welche die genannten Beträge übersteigen, gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen, nach denen je nach Auftragsvolumen fünf bis zwölf Wirtschaftsteilnehmende zu einem Verhandlungsverfahren einzuladen sind. Zudem sind nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes für die Planung von Vorhaben örtlicher Körperschaften unter einer Million Euro keine Überprüfung und Validierung seitens des Landes mehr notwendig. "Von der Aufteilung in qualitative und quantitative Lose versprechen wir uns zudem einen erleichterten Zugang kleinerer und lokaler Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen", sagte Landeshauptmann Kompatscher.
Das Land Südtirol hatte als eine der ersten Regionen Europas Ende 2015 die europäische Vergaberichtlinie über ein eigenes Landesgesetz direkt umgesetzt, ohne die italienische Gesetzgebung abzuwarten. Ziel war es, die Digitalisierung voranzutreiben, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren, die Kosten für einzukaufende Leistungen zu drosseln und die Auftragsvergabe möglichst transparent abzuwickeln. "Der Erfolg lässt sich sehen“, betonte der Landeshauptmann. "Während im restlichen Staatsgebiet die öffentlichen Aufträge rückläufig waren, sind sie bei uns angestiegen und haben 2018 mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde ihren Höhepunkt erreicht. Daruf aufbauend haben wir nun weitere Vereinfachungen beschlossen."
Das neue Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
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