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SVP
Kompatscher zur Autonomie: Internationaler Schutzpanzer hält
06.01.2019
2019-01-6
Südtirols Autonomie bleibt gewahrt, das ist das Ergebnis des Treffens von Landeshauptmann Arno Kompatscher mit dem Vizepräsidenten des Senats Roberto Calderoli.
Die geplante Verfassungsänderung zur Reduzierung der Senatswahlkreise in der Region Trentino-Südtirol hätte eine gravierende Verletzung der Autonomiebestimmungen Südtirols dargestellt. Dies weil die Einteilung der Senatswahlkreise innerhalb der Provinz Bozen und die Zuteilung von drei Senatswahlsitzen Gegenstand der Paketmaßnahme 111 waren, deren Umsetzung seinerzeit unter anderem auch zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung 1992 durch Österreich geführt hat. Eine Abänderung einer solchen Autonomiebestimmung ohne Absprache mit Südtirol und ohne Einbeziehung Österreichs hätte eine grobe Missachtung des Einvernehmensprinzips bedeutet. Ein solcher Präzedenzfall hätte folglich die internationale Verankerung von Südtirols Autonomie und damit die Schutzfunktion Österreichs obsolet erscheinen lassen.
Im Treffen mit dem Einbringer des Gesetzentwurfes, dem Vizepräsidenten des Senats Roberto Calderoli, konnte nun eine Einigung erzielt werden, durch die Südtirols Autonomie gewahrt bleibt. "Calderoli hat die Zusage gegeben, dass er selbst einen Änderungsantrag zum Verfassungsgesetzentwurf einbringen werde, laut welchen Südtirol weiterhin drei Senatoren stellen wird", sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an das Treffen. Durch diese Bestätigung des Status quo werde die Paketmaßnahme 111 vollständig respektiert und die Autonomie Südtirols zu 100 Prozent gewahrt. Somit sei auch kein Notenwechsel erforderlich. Landeshauptmann Kompatscher hat die Vertreter der Republik Österreich bereits über das erzielte Einvernehmen informiert und sich insbesondere bei Bundeskanzler Kurz für sein beherztes Einschreiten bedankt.
Der nunmehr geplante ausdrückliche Bezug auf die "Autonome Provinz Bozen" bei der Zuteilung der Senatssitze im neuen Artikel 57 der Verfassung stelle sogar eine Festigung des Stellenwertes des Autonomen Landes Südtirol im Verfassungsgefüge dar, so Landeshauptmann Kompatscher.
Die geplante Verfassungsänderung zur Reduzierung der Senatswahlkreise in der Region Trentino-Südtirol hätte eine gravierende Verletzung der Autonomiebestimmungen Südtirols dargestellt. Dies weil die Einteilung der Senatswahlkreise innerhalb der Provinz Bozen und die Zuteilung von drei Senatswahlsitzen Gegenstand der Paketmaßnahme 111 waren, deren Umsetzung seinerzeit unter anderem auch zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung 1992 durch Österreich geführt hat. Eine Abänderung einer solchen Autonomiebestimmung ohne Absprache mit Südtirol und ohne Einbeziehung Österreichs hätte eine grobe Missachtung des Einvernehmensprinzips bedeutet. Ein solcher Präzedenzfall hätte folglich die internationale Verankerung von Südtirols Autonomie und damit die Schutzfunktion Österreichs obsolet erscheinen lassen.
Im Treffen mit dem Einbringer des Gesetzentwurfes, dem Vizepräsidenten des Senats Roberto Calderoli, konnte nun eine Einigung erzielt werden, durch die Südtirols Autonomie gewahrt bleibt. "Calderoli hat die Zusage gegeben, dass er selbst einen Änderungsantrag zum Verfassungsgesetzentwurf einbringen werde, laut welchen Südtirol weiterhin drei Senatoren stellen wird", sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an das Treffen. Durch diese Bestätigung des Status quo werde die Paketmaßnahme 111 vollständig respektiert und die Autonomie Südtirols zu 100 Prozent gewahrt. Somit sei auch kein Notenwechsel erforderlich. Landeshauptmann Kompatscher hat die Vertreter der Republik Österreich bereits über das erzielte Einvernehmen informiert und sich insbesondere bei Bundeskanzler Kurz für sein beherztes Einschreiten bedankt.
Der nunmehr geplante ausdrückliche Bezug auf die "Autonome Provinz Bozen" bei der Zuteilung der Senatssitze im neuen Artikel 57 der Verfassung stelle sogar eine Festigung des Stellenwertes des Autonomen Landes Südtirol im Verfassungsgefüge dar, so Landeshauptmann Kompatscher.
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