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Konsularischer Schutz für Südtiroler
18.04.2018
2018-04-18
Landeshauptmann Arno Kompatscher bewertet den Gesetzentwurf der österreichischen Regierung positiv: "Für Südtiroler bedeutet dies im Ausland eine Anlaufstelle in der Muttersprache."
Die österreichische Regierung hat am 17. April dem Nationalrat den Entwurf für ein Konsulargesetz übermittelt. Mit dem Gesetz setzt Österreich eine EU-Richtlinie um, die einheitliche Standards beim konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland vorgibt. So können sich EU-Bürger an Konsulate anderer Mitgliedsstaaten wenden, wenn das eigene Heimatland in diesem Staat keine diplomatische Vertretung hat. Zudem sieht der Gesetzentwurf konsularischen Schutz auch für Personen vor, für die eine "völker- oder unionsrechtliche Verpflichtung oder die Ausübung einer völkerrechtlichen Schutzfunktion" besteht.
"Die Schutzfunktion Österreichs für die deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler ist eine solche und wird in der Gesetzesvorlage auch explizit angeführt", sagt Landeshauptmann Kompatscher, "deutsch- und ladinischsprachigen Südtirolern würde mit der Verabschiedung dieses Gesetzes die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf im Ausland neben dem italienischen Konsulat auch das österreichische aufsuchen zu können." Dies sei von praktischem Nutzen und ermöglicht den Gebrauch der Muttersprache im Ausland.
Bozen, 18. April 2018
(LPA)
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