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Landeslandwirtschaftsausschuss zu Gesetzentwurf Raum und Landschaft
SVP Landwirtschaft |
03.10.2016
2016-10-3
Der SVP-Landeslandwirtschaftsausschuss hat gemeinsam mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Landesräten Richard Theiner und Arnold Schuler den Gesetzentwurf zu Raum und Landschaft intensiv diskutiert.
Der Vorsitzende Viktor Peintner wies darauf hin, dass es bei Raumordnung und Landschaftsschutz immer auch um die Rechte der Grundeigentümer gehe, die geschützt werden müssen. Für die Bauern sei Grund und Boden die Existenzgrundlage. Es sei wichtig, dass die SVP als Sammelpartei auch die Interessen der Bauern im Auge habe und die Politik bei der Umsetzung des Gesetzes das letzte Wort habe.
Für den Landeslandwirtschaftsausschuss bedarf der erste nun vorliegende Entwurf des Gesetzes einer gründlichen Überarbeitung, so gebe es Verfahrensunklarheiten, die Gefahr einer Beschneidung der Kompetenzen der Bürgermeister, vor allem im Bereich Landschaftsschutz eine weitere Bürokratisierung und eine zu starke Anlehnung an die staatlichen Bestimmungen. Der SVP-Landeslandwirtschaftsausschuss sieht gerade im letzten Punkt die Gefahr, dass erprobte eigene Landesverfahren geopfert würden und die Übernahme staatlicher Verfahren die Autonomie schwächen könne. Landeshauptmann Kompatscher sieht bei einer Zustimmung zur Verfassungsreform hingegen die Möglichkeit, die Kompetenz im Umweltbereich von Rom zu erhalten.
Für Landesrat Theiner ist die Stärkung des geschlossenen Hofes als Garant für das Bestehen der Landwirtschaft eine wichtige Zielrichtung des neuen Gesetzes. Diese Ausrichtung begrüßt der Landeslandwirtschaftsausschuss.
Der stellvertretende Vorsitzende Siegfried Rinner, der den Gesetzentwurf vorstellte, sprach sich für eine Trennung der Materien Raumordnung und Landschaftsschutz aus, da eine organische Verbindung sehr schwer zu bewerkstelligen sei.
Landeshauptmann Kompatscher und Landesrat Theiner erklärten, dass dieser erste Entwurf noch zu überarbeiten sei, und sicherten zu, die Landwirtschaft stark einzubinden und eine Einigung mit den Vertretern der Landwirtschaft anzustreben, bevor der Entwurf in der Landesregierung behandelt werde.
Bozen, am 3. Oktober 2016
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