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Landesrat Theiner: Flächen nutzen, Wohnungspreise senken
SVP-ArbeitnehmerInnen | 14.10.2016
Die Raumplanung soll künftig dazu beitragen, dass Wohnbauflächen effizienter genutzt und so auch die Preise für Wohnungen erschwinglich gehalten werden. Dies erklärte Landesrat Richard Theiner heute bei der Vorstellung des Entwurfes des Landesgesetzes Raum und Landschaft vor dem Landessozialausschuss der SVP. Der Rohentwurf des Landesgesetzes Raum und Landschaft steht, er wird derzeit mit den Institutionen- und Interessensvertretern diskutiert. Im Rahmen des Partizipationsprozesses zum Gesetz hat Landesrat Richard Theiner, den Entwurf heute den ArbeitnehmerInnen der SVP vorgestellt, wobei sein Hauptaugenmerk den Neuerungen in den Bereichen Bauen und Wohnen galt. Zwei Ziele verfolge man mit den neuen Regelungen im Gesetz Raum und Landschaft, erklärte Theiner: „Zum einen müssen wir die knappen bebaubaren Flächen schonen, zum anderen dafür sorgen, dass der Traum vom Wohnen nicht zum unerfüllbaren Wunschtraum wird.“ Beide Ziele seien erreichbar, wenn man die Nutzung der Bauzonen effizienter gestalte. Deshalb wird im Gesetz die Mindestgröße von Erweiterungszonen ebenso angehoben, wie die Baudichte und der Nutzungskoeffizient. Es kann (und muss) also künftig auf derselben Grundfläche mehr gebaut werden, was wiederum zu einer Senkung der Kosten führt: „Eine effiziente Nutzung der Fläche wirkt sich auf die Erschließungskosten aus, zudem senkt das größere Angebot den Preis“, so Theiner. Der Landesrat betonte zudem, dass man an zwei Grundpfeilern der Wohnbaupolitik in Südtirol nicht rüttle. „Auch im neuen Gesetz Raum und Landschaft ist vorgesehen, dass 60 Prozent des Bauvolumens in Erweiterungszonen dem geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt werden“, erklärte Theiner. „Und derselbe Anteil ist und bleibt im freien Wohnbau den Ansässigen vorbehalten.“ Schließlich versicherte der Landesrat den ArbeitnehmerInnen in der SVP, dass der Weg zum Bauen künftig kürzer, einfacher, schneller und transparenter werde. „Wir straffen die Genehmigungsverfahren und sehen mit Tätigkeits- und Baubeginnmeldung neue, einfache Instrumente vor“, so Theiner. Bozen, 14. Oktober 2016