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Landtag beschließt Maßnahmen gegen die Altersarmut
07.03.2024
Die Lebenshaltungskosten in Südtirol sind höher als anderswo. Das trifft vor allem auch die Rentnerinnen und Rentner. Ein Beschlussantrag der Freiheitlichen forderte daher die Aufstockung der staatlichen Mindestrente. Die Fraktion der Südtiroler Volkspartei hat den Antrag um zwei zusätzliche Punkte ergänzt. „Für ans alle ist das Thema der Altersarmut eines der wichtigsten auf der politischen Agenda“, sagt SVP-Fraktionsvorsitzender Harald Stauder. 

Eine direkte Aufstockung der Mindestrenten durch das Land sei zwar technisch möglich, aber nicht sinnvoll, denn der Staat würde diese Aufstockung des Landes bei der Auszahlung seines Anteils wieder in Abzug bringen. „Unser Ziel muss es deshalb sein, den Menschen konkret zu helfen, denn es nützt nichts, Leistungen auf Landesebene zu erhöhen, die dann der Staat für seine Leistungen wieder abzieht“, erklärt die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer.
Unter anderem deshalb wurde 2015 der Beitrag für Wohnungsnebenkosten für Rentner als Unterstützungsmaßnahme eingeführt. Dies war die einzig technisch umsetzbare Möglichkeit, Personen, die ein Sozialgeld, eine Sozialrente oder eine Ergänzung zur Erreichung des Rentenmindestbetrages oder eine Sozialerhöhung der Rente oder gleichwertige Renten beziehen, eine Unterstützung gewähren zu können. Im Oktober 2023 wurde der Beitrag um etwa 30 Prozent erhöht.
Auf Vorschlag der Mehrheit wurden dem Beschlussantrag deshalb zwei weitere Punkte hinzugefügt, die vom Landtag einstimmig genehmigt wurden. „Diese sehen vor, dass das derzeit bestehende Förder- und Beitragssystem überprüft wird, mit dem Ziel eine Grundsicherung für Südtiroler Rentenberechtigte zu garantieren. Weiters wird die Landesregierung bei den zuständigen Ministerien und beim INPS/NIFS intervenieren, damit wesentliche finanzielle Unterstützungsleistungen, d. h. die finanziellen Sozialhilfemaßnahmen, welche im Rahmen der Autonomie und aufgrund der erhöhten Lebenskosten in Südtirol mit Landesgelder finanziert werden, bei den Pensionen und Renten grundsätzlich nicht als Einkommen berechnet werden“, so Landesrätin Pamer.