Html.Raw(tbTexte.getText(171,1))
Landtag / Bezahlbare Mieten für Ansässige
28.11.2024
Der Landtag hat einen Begehrensantrag von SVP-Landtagsabgeordneten Waltraud Deeg und Harald Stauder mit großer Mehrheit genehmigt, der die Südtiroler Vertreter in Rom auffordert, sich dafür einzusetzen, dass die Liste der Gemeinden mit angespannter Wohnungssituation den realen Gegebenheiten angepasst wird. „In Südtirol gibt es bisher nur sechs Gemeinden, in denen die begünstigte Besteuerung angewendet werden kann. Diese wurden im Jahr 2003 festgelegt. Angesichts der prekären Situation am Mietmarkt in vielen Gemeinden Südtirols ist die Ausweitung dieser Möglichkeit auf weitere Gemeinden längst überfällig“, begründet Erstunterzeichnerin Waltraud Deeg ihren Vorstoß.

Privatpersonen, die Wohnungen vermieten, haben die Möglichkeit diese Mieteinnahmen mit einer reduzierten Einheitssteuer zu versteuern. Diese ist auch unter dem Begriff „cedolare secca“ bekannt.

„Die ‚cedolare secca‘ bietet Vorteile für Vermieter und Mieter, vor allem für Wohnungen mit einem konventionierten Mietvertrag. Bisher gibt es diese Möglichkeit aber nur in den sechs Gemeinden Bozen, Meran, Leifers, Lana, Eppan und Algund, die 2003 als Gemeinden mit angespannter Wohnungssituation eingestuft worden sind. In den letzten 20 Jahren hat sich die Situation aber wesentlich verändert. In Anbetracht der aktuellen Wohnungsnot in vielen Gemeinden des Landes wäre es sinnvoll die Möglichkeit der Anwendung der ‚cedolare secca‘ auf weitere Gemeinden auszudehnen. Dadurch könnten das Vermieten von Wohnungen attraktiver werden und die Mieten sinken“, finden Deeg und Stauder.

„Es braucht eine Kehrtwende von 180 Grad bei der Besteuerung von Wohnraum für Einheimische“, sind die SVP-Abgeordneten überzeugt. Daher fordert ihr Antrag die Südtiroler Vertreter in Rom auf, beim zuständigen interministeriellen Komitee für die Wirtschaftsprogrammierung (CIPE) zu intervenieren und die Liste der Gemeinden, die in den Genuss dieser Möglichkeit kommen, zu erweitern. Gleichzeitig sollen auch Verhandlungen geführt werden mit dem Ziel, neben der generellen „cedolare secca“ mit 21 Prozent und der reduzierten „cedolare secca“ eine weitere vergünstigte Pauschalbesteuerung für sichere und gedeckelte Mieten („cedolare secca per l’affitto stabile e calmierato“) einzuführen.

Der Begehrensantrag wurde vom Landtag mit großer Mehrheit genehmigt.