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SVP/um
Landtag: Gemeinsame Verteidigung der deutschen Sprache
24.07.2019
2019-07-24
Die Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer hat jüngst die Aufnahme in ihr Berufsregister an eine Mindestkenntnis der italienischen Sprache gekoppelt. „Damit wird eine Grundsäule des Minderheitenschutzes, die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache, verletzt“, betont Philipp Achammer (SVP). Auf gemeinsamer Initiative der Südtiroler Volkspartei und der ‚Freiheitlichen‘ wird der entsprechende Beschluss nun vor dem Bozner Verwaltungsgericht angefochten. Auch alle anderen im Landtag vertretenen deutschsprachigen Abgeordneten schließen sich geschlossen dem Rekurs an.
„Die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache ist eine Grundsäule der Südtirol-Autonomie“, unterstreicht Philipp Achammer, der heute die gemeinsame Initiative mit Andreas Leiter-Reber von den ‚Freiheitlichen‘ im Südtiroler Landtag vorgestellt hat: „Wir werden gemäß Artikel 92 des Autonomiestatutes, wie zuletzt in den 1990er-Jahren, beim Verwaltungsgericht anfechten – und zwar den Beschluss Nr. 9 vom 15. Juli 2019 der Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer.“ Der Einladung „ein starkes Zeichen für die Verteidigung unserer autonomen Rechte zu setzen“, seien auch die anderen deutschsprachigen Landtagsabgeordneten gefolgt: Sie haben sich dem Rekurs angeschlossen.
Gemäß angefochtenem Beschluss dürfen Ärzte und Zahnärzte, die über keinen zertifizierten Sprachnachweis (B2-Niveau) verfügen, nicht in das Berufsregister eingetragen werden. „Somit dürfen sie ihren Beruf in Südtirol nicht ausüben – auch nicht in einer privaten Praxis oder Klinik“, erklärt Philipp Achammer. „Durch diese einseitige Hürde verletzt die Kammer die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache gemäß Artikel 99 des Autonomiestatutes – die deutsche Sprache wird diskriminiert, indem der Zugang ausschließlich über die entsprechende Kenntnis der italienischen Sprache definiert wird.“ Eine solche Missachtung des Minderheitenschutzes und der autonomen Bestimmungen könne nicht hingenommen werden.
Insgesamt 25 deutschsprachige Landtagsabgeordnete stehen hinter der parteiübergreifenden Anfechtung durch die Rechtsanwälte Meinhard Durnwalder und Markus Larch. „Es geht um einen Präzedenzfall – mit Auswirkungen auch auf andere Berufszweige“, meint Philipp Achammer.
„Die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache ist eine Grundsäule der Südtirol-Autonomie“, unterstreicht Philipp Achammer, der heute die gemeinsame Initiative mit Andreas Leiter-Reber von den ‚Freiheitlichen‘ im Südtiroler Landtag vorgestellt hat: „Wir werden gemäß Artikel 92 des Autonomiestatutes, wie zuletzt in den 1990er-Jahren, beim Verwaltungsgericht anfechten – und zwar den Beschluss Nr. 9 vom 15. Juli 2019 der Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer.“ Der Einladung „ein starkes Zeichen für die Verteidigung unserer autonomen Rechte zu setzen“, seien auch die anderen deutschsprachigen Landtagsabgeordneten gefolgt: Sie haben sich dem Rekurs angeschlossen.
Gemäß angefochtenem Beschluss dürfen Ärzte und Zahnärzte, die über keinen zertifizierten Sprachnachweis (B2-Niveau) verfügen, nicht in das Berufsregister eingetragen werden. „Somit dürfen sie ihren Beruf in Südtirol nicht ausüben – auch nicht in einer privaten Praxis oder Klinik“, erklärt Philipp Achammer. „Durch diese einseitige Hürde verletzt die Kammer die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache gemäß Artikel 99 des Autonomiestatutes – die deutsche Sprache wird diskriminiert, indem der Zugang ausschließlich über die entsprechende Kenntnis der italienischen Sprache definiert wird.“ Eine solche Missachtung des Minderheitenschutzes und der autonomen Bestimmungen könne nicht hingenommen werden.
Insgesamt 25 deutschsprachige Landtagsabgeordnete stehen hinter der parteiübergreifenden Anfechtung durch die Rechtsanwälte Meinhard Durnwalder und Markus Larch. „Es geht um einen Präzedenzfall – mit Auswirkungen auch auf andere Berufszweige“, meint Philipp Achammer.
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