Der vom Landtag genehmigte Beschlussantrag, den SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber eingebracht hatte, verpflichtet die Landesregierung die Dienstjahre, die im zu lehrenden Beruf absolviert wurden, bei der Aufnahme von Praxislehrpersonen in den Landesdienst zu berücksichtigen.
Um den guten Ruf und die hohe Qualität der Ausbildung der Berufsschulen in Südtirol weiterhin zu gewährleisten, gilt es, praxiserfahrene Personen für den Lehrberuf zu begeistern. „Damit dies auch weiterhin gelingt und der Unterricht auch zukünftig und langfristig von Personen bzw. Lehrpersonen gestaltet wird, die einen direkten Bezug zum beruflichen Alltag und damit zu ihrem Fach haben, muss der Lehrberuf attraktiv bleiben,“ begründet Tauber seinen Beschlussantrag. In diesem fordert er die Anerkennung, der im zu lehrenden Beruf geleisteten Arbeitsjahre, bei der Aufnahme von Praxislehrpersonen in den Landesdienst und auch die Berücksichtigung dieser Berufserfahrung beim monatlichen Einkommen. Derzeit werden Dienstjahre, die im zu lehrenden Beruf absolviert wurden, bei der Aufnahme als Fachlehrperson nicht als Berufserfahrung anerkannt.
Tauber zeigt sich über die große Zustimmung im Landtag erfreut: „Die derzeitige Regelung widerspricht dem Anspruch von Qualität und praxisnaher Ausbildung, den die Landesberufsschulen tagtäglich leben. Es gilt daher einen Anreiz zu schaffen, um tüchtige Mitarbeiter bzw. Unternehmer für den Lehrberuf zu begeistern, damit unser bewährtes System der Berufsausbildung auch in Zukunft gesichert bleibt. Mit der Anerkennung der Berufserfahrung der Praxislehrpersonen kommen wir diesem Ziel einen Schritt näher“.