Anlässlich der heutigen Sitzung des II. Gesetzgebungsausschusses im Landtag wurde beschlossen, dass im Falle eines verfrühten Vegetationsbeginns, künftig in betroffenen Gebieten eine Bewässerung möglich sein soll.
In der heutigen Sitzung des II. Gesetzgebungsausschuss im Landtag wurde unter dem Vorsitz von L.Abg. Franz Locher, eine bedarfsgerechte Wasserableitung zur Bewässerung und Frostberegnung außerhalb der Konzessionszeiten genehmigt. Voraussetzung für eine frühzeitige Ableitung sind ein verfrühter Vegetationsbeginn und die entsprechende Verfügbarkeit des Wassers. Der SVP-Bauernvertreter L.Agb Manfred Vallazza setzt sich bereits seit Längerem dafür ein, den Zugang zu Wasser-Konzessionen für Beregnungszwecke zu erleichtern und hat den entsprechenden Gesetzentwurf dazu eingereicht. Dieser sieht vor, dass künftig der Ableitungsbeginn zur Inbetriebnahme der Beregnung vorgezogen werden kann, wenn sich in bestimmten Landesteilen ein vorzeitiger Vegetationsbeginn abzeichnet, und zudem eine erhöhte Bodentrockenheit festgestellt wird oder Frostphänomene wahrscheinlich sind.
„Mit diesem Gesetz wird der Zugang zu Wasser, insofern es klimabedingt notwendig wird, vor Beginn des Konzessionszeitraumes für Bewässerungszwecke möglich. Diese Maßnahme ist eine unbürokratische Lösung zur Entlastung des Bauern, der hierdurch seine Pflanzen vor Kälte- oder Trockenheit schützen kann“, zeigt sich Vallazza zufrieden.
Zu beachten ist allerdings, dass die Ableitung stets im Einklang mit dem Gewässerschutz erfolgen kann. So greift diese Ausnahmeregelung ausschließlich für Ableitungen von Gewässern beziehungsweise Gewässerabschnitten, die vorab gemäß den Bedürfnissen des Umweltschutzes und der Qualitätsziele der Gewässer von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz festgelegt wurden.
Den Landwirten soll in warmen Winter oder einem niederschlagsarmen Frühjahr die Möglichkeiten zur Bewässerung geben werden. Ohne Wasser ist die Erzeugung hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte nicht möglich. Um die Erträge und Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu sichern, ist daher sowohl die Frostberegnung der Obstblüten sowie die Bewässerung der Pflanzen in niederschlagsarmen und trockenen Perioden erforderlich.