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SVP
Locher: Neue Regelungen für Mandatsbeschränkung der Bürgermeister, Gemeindewahlen am 4. Mai 2025
15.11.2024
2024-11-15
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung vom 13. November den Gesetzentwurf zur Mandatsbeschränkung offiziell genehmigt. Regionalassessor Franz Locher zeigte sich nach der Sitzung erleichtert: „Mit dieser Entscheidung sind die Weichen für die Gemeinderatswahlen am 4. Mai 2025 gestellt. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern in Südtirol klare Verhältnisse bieten und Rechtssicherheit schaffen.“
Die beschlossene Änderung des Kodex der örtlichen Körperschaften passt die Regelungen zur Mandatsbeschränkung an die geltende staatliche Gesetzgebung sowie an die jüngste Rechtsprechung des Verfassungsgerichts an. In kleineren Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern wird die bisherige Mandatsbeschränkung aufgehoben. In mittleren Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern bleibt die Begrenzung auf drei Amtszeiten bestehen, während für größere Gemeinden ab 15.000 Einwohnern künftig eine Beschränkung auf zwei Amtsperioden gilt. Darüber hinaus entfällt die Amtszeitbeschränkung für Gemeindereferenten vollständig.
Die Trentiner Lega hatte in der Aula noch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingereicht, um die Möglichkeit einer dritten aufeinanderfolgenden Amtszeit für Bürgermeister in Großgemeinden zu schaffen, was jedoch von der Mehrheit des Regionalrats abgelehnt worden ist. In der Schlussabstimmung wurde der von Regionalassessor Locher vorgelegte Gesetzentwurf schließlich mit 29 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und zwölf Enthaltungen genehmigt. „Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen im Regionalrat für ihre Mitarbeit zu diesem wichtigen Gesetz. Auch wenn hart diskutiert worden ist, war man sich am Schluss doch einig, dass man nichts riskieren darf und für Sicherheit bei den kommenden Gemeindewahlen sorgen muss“, so der Assessor Franz Locher: „Wir haben nun klare Rahmenbedingungen geschaffen und damit den Grundstein für die Gemeinderatswahlen 2025 gelegt. In 111 Gemeinden in Südtirol und in 156 Gemeinden im Trentino werden die Bürgermeister und Gemeinderäte gewählt. In diesem Sinne rufe ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, sich bei den Wahlen für ihre Gemeinde als Kandidatinnen und Kandidaten einzubringen und mitzugestalten."
Die beschlossene Änderung des Kodex der örtlichen Körperschaften passt die Regelungen zur Mandatsbeschränkung an die geltende staatliche Gesetzgebung sowie an die jüngste Rechtsprechung des Verfassungsgerichts an. In kleineren Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern wird die bisherige Mandatsbeschränkung aufgehoben. In mittleren Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern bleibt die Begrenzung auf drei Amtszeiten bestehen, während für größere Gemeinden ab 15.000 Einwohnern künftig eine Beschränkung auf zwei Amtsperioden gilt. Darüber hinaus entfällt die Amtszeitbeschränkung für Gemeindereferenten vollständig.
Die Trentiner Lega hatte in der Aula noch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingereicht, um die Möglichkeit einer dritten aufeinanderfolgenden Amtszeit für Bürgermeister in Großgemeinden zu schaffen, was jedoch von der Mehrheit des Regionalrats abgelehnt worden ist. In der Schlussabstimmung wurde der von Regionalassessor Locher vorgelegte Gesetzentwurf schließlich mit 29 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und zwölf Enthaltungen genehmigt. „Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen im Regionalrat für ihre Mitarbeit zu diesem wichtigen Gesetz. Auch wenn hart diskutiert worden ist, war man sich am Schluss doch einig, dass man nichts riskieren darf und für Sicherheit bei den kommenden Gemeindewahlen sorgen muss“, so der Assessor Franz Locher: „Wir haben nun klare Rahmenbedingungen geschaffen und damit den Grundstein für die Gemeinderatswahlen 2025 gelegt. In 111 Gemeinden in Südtirol und in 156 Gemeinden im Trentino werden die Bürgermeister und Gemeinderäte gewählt. In diesem Sinne rufe ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, sich bei den Wahlen für ihre Gemeinde als Kandidatinnen und Kandidaten einzubringen und mitzugestalten."
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