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Mehr Chancen, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen
10.03.2022
Der Landtag hat in dieser Sitzungswoche, die am 8. März, dem Tag der Frau, gestartet ist, einen Beschlussantrag zum Thema „JA zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf = JA zu Chancengleichheit“ mit überragender Mehrheit genehmigt (keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung der Süd-Tiroler Freiheit).
 
Erstunterzeichner SVP-Abgeordneter Helmut Tauber: „Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht nur eine Frage der Chancengleichheit, sondern auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit.“
 
Frauen und Männer sind laut Verfassung gleichgestellt. Leider zeigt sich allzu oft, dass im täglichen Leben Ungleichgewichte bestehen; gerade auf dem Arbeitsmarkt. So sind es vielfach die Frauen, die die Familienbetreuung übernehmen und vor der großen Herausforderung stehen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Sie sind es, die oft die eigene Erwerbstätigkeit der familiären Situation unterordnen. Der Grundsatz der Chancengleichheit ist somit nicht gegeben.
 
„Um die Verwirklichung dieses Grundsatzes zu erreichen, bedarf es zweierlei. Zum einen ist ein stärkeres, gesamtkulturelles Umdenken in Gesellschaft und Unternehmen erforderlich, wonach die Familienbetreuung unabhängig vom Geschlecht erfolgen darf und kann. Zum anderen ist ein adäquates System von – öffentlichen und privaten – Unterstützungs- und Betreuungsangeboten unabdingbar, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu garantieren“, so Tauber in seinem Beschlussantrag. Er fordert daher die Landesregierung auf weitere Schritte zu unternehmen, um den Grundsatz „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ in Gesellschaft und Wirtschaft verstärkt voranzutreiben, die Angebote der Kleinkinderbetreuung und der Ferien- und Nachmittagsbetreuung flächendeckend auszubauen und die bestehenden Betreuungssysteme vor dem Hintergrund der realen Arbeitsbedingungen und -zeiten auf Adäquanz und Potenziale zu überprüfen, sowie weitere Anreize für Unternehmen auszuloten, um die Vereinbarkeit in den Betrieben zu fördern.
 
Die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg zeigte sich in Debatte offen für die Forderungen des Beschlussantrages und erwähnte bereits erfolgreich gestartete sowie die in Planung befindlichen Initiativen und Projekte in diesem Bereich.
 
Ein weiterer Antrag, mitunterzeichnet von Landtagsabgeordneten Tauber wurde vom Südtiroler Landtag einstimmig genehmigt. Erstunterzeichnerin des Begehrensantrages Magdalena Amhof, die SVP-Frauen im Südtiroler Landtag und weitere Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der SVP fordern darin die Politiker/innen in Rom auf, den von Kammerabgeordneter Renate Gebhard eingebrachten Gesetzesentwurf zur Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung in der anstehenden Rentenreform 2023 zu berücksichtigen.