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Meine Rede zum Sozialomnibusgesetz 2016
SVP-ArbeitnehmerInnen |
17.05.2016
2016-05-17
Über den Gesetzentwurf, den wir heute behandeln, ist eigentlich sehr viel und sehr wenig zu sagen. Vorausschicken möchte ich bevor ich mit meinen Ausführungen im Einzelnen beginne, dass man insgesamt von einem Gesetzentwurf mit guten Ansätzen sprechen kann. Allerdings müssen noch einige Verbesserungen durchgeführt werden.Beginnend mit der Gesundheit und der Arbeitssicherheit! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Gesundheit das oberste Gut ist, das ein Mensch besitzen kann. Ohne Gesundheit geht nichts, ohne Gesundheit kann man auch nicht arbeiten. Das heißt also: Alle Arbeitssicherheitsbestimmungen sind diesem Prinzip zu unterwerfen und nicht umgekehrt. Es kann nicht sein, dass aufgrund von wirtschaftlichen Überlegungen und aufgrund von Profitdenken die Gesundheit eines Arbeiters, eines Selbstständigen aufs Spiel gesetzt werden, nur um Profitmaximierung zu erzielen. Deswegen verwundert mich auch, dass man in diesem Gesetzentwurf einem dringenden Anliegen der Sozialpartner, sprich der Gewerkschaften in diesem spezifischen Fall, die ja die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, nicht Rechnung getragen hat und dass Gutachten der Landeskommission nicht als bindende Gutachten eingeführt wurden. Ich werde auch in der Artikeldebatte diesbezüglich nochmals darauf eingehen, um dies hier zu erläutern. Eine zweite Frage, die mir bei der Durchlesung des Gesetzentwurfes aufgefallen ist, ist ein Punkt, der meines Wissens bis heute noch nicht gelöst worden ist, nämlich, wie die einheitliche Agentur der Inspektionen funktionieren soll. Wie weit ist die Überstellung der Inspektoren des INPS, wie weit ist die Überstellung der Inspektoren des INAIL und wie weit ist die Personalaufstockung der Arbeitsinspektoren des Landes? Laut meinen Kenntnissen sind auch die Arbeitsinspektoren des Landes zahlenmäßig unterbesetzt. Und wenn man Arbeitssicherheitsbestimmungen korrekt umsetzen will, muss die Anzahl der Inspektoren insgesamt erhöht werden. Einverstanden bin ich mit den Aussagen meiner Vorredner: Arbeitssicherheit darf nicht nur in der Erhöhung von Bestimmungen sein, vor allem jenen Bestimmungen, die in der Praxis relativ wenig Auswirkungen haben, aber sehr großen Bürokratieaufwand und sehr viel Kosten für die Unternehmen mit sich bringen, sondern es muss mehr Augenmerk darauf gelegt werden, dass Arbeitssicherheitsbestimmungen auch in der Praxis umgesetzt werden können, allerdings immer unter der Voraussetzung, unter dem Gesichtspunkt, dass die Gesundheit oberstes Gut sein muss und alles getan werden muss, damit keine Arbeitsunfälle passieren können. Bürokratie kann ohne Weiteres reduziert werden. Strafmaßnahmen sollten an den europäischen Standard angepasst werden, aber trotzdem soll der ganze Bereich Arbeitssicherheit nicht unterschätzt werden. Bei der Pflegesicherung könnte man eigentlich eine Frist von 30 Tagen vorsehen, innerhalb denen jemand auch Zuhause nicht anzutreffen sein muss. Es könnte auch ohne Weiteres passieren, dass ein Pflegebedürftiger in Urlaub gehen will. Das kann er ohne Weiteres machen, wenn er sich im Rahmen von den 30 Tagen bewegt. Die Aussetzung bei Nichtanwesenheit oder die Abschaffung, die Einstellung des Pflegegeldes sollten beibehalten werden, allerdings nur, wenn sich die Abwesenheit nicht länger als 30 Tage hinauszieht. Ein Steckenpferd von mir: Ich warne davor, dass man bei zukünftigen Gesetzen versucht, eine Vermischung zwischen Vorsorgeleistungen und Fürsorgeleistungen herbeizuführen. Und jetzt beziehe ich mich besonders auf die Kumulierbarkeit von Fürsorgeleistungen mit den Vorsorgebeiträgen in der Landwirtschaft. Vorsorgeleistungen und Fürsorgeleistungen sind zwei gänzlich unterschiedlich juridische Instrumente und haben gänzlich unterschiedliche Ausrichtungen. Wenn man in der Landwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen einen Vorsorgebeitrag gewährt, sprich dass man 50 Prozent der Rentenbeiträge einzahlt, hat das seine Gründe und zeugt davon, dass der Gesetzgeber überzeugt war, dass bei der Landwirtschaft bei Erreichung einer bestimmten Anzahl von Beschwernispunkten eigentlich eine Unterstützung notwendig ist. Wenn ich jetzt die Nichtkumulierbarkeit mit anderen Fürsorgeleistungen einführe, dann bedeutet das für mich ganz einfach, dass diese auch bei den Vorsorgebeiträgen nicht mehr notwendig ist, weil der Grund, warum man die Vorsorgebeiträge gewährt hat, eigentlich weggefallen ist. Das kann es nicht sein! Es gilt auch für alle Beiträge, auch für andere Bereiche, aber da muss man ganz klar zwischen Vorsorge und Fürsorge trennen. Im ganzen Gesetzentwurf fehlt mir auch noch ein anderer Bezug, und zwar die Forderung der Eigenverantwortung. Eigenverantwortung muss mehr gefördert werden. Zukünftige Bestimmungen müssen den nationalen und internationalen Entwicklungen Rechnung tragen und das ist in dem hier vorgelegten Gesetzentwurf leider nicht der Fall. Man geht von Tatsachen aus, die jetzt im Jahr 2016 gegeben sind, weiß aber ganz genau, dass man dem nicht Rechnung tragen kann, weil im Jahr 2017/2018 schon wieder andere Bestimmungen national und international gelten. Es muss in Zukunft anders gemacht werden, in Zukunft müssen im Vorfeld, bevor ein Gesetzentwurf überhaupt in den Gesetzgebungsausschuss kommt, diese Verfassungsmäßigkeit bzw. die Übereinstimmung mit der EU rechtmäßig festgestellt werden. Fein wäre es und ich glaube auch sehr nützlich, wenn es uns gelingen würde, in absehbarer Zeit, endlich einen übersichtlichen Einheitstext zu verfassen, in dem alle Maßnahmen im Sozialbereich leserlich und organisch erfasst werden. Das fehlt zur Zeit noch. Das ist eine große Arbeit, aber ich glaube, dass es dringend notwendig ist, dass man dies in Betracht zieht. Die Zweisprachigkeit bei den Ärzten ist unbedingt notwendig. Unsere ganze Autonomiepolitik beruht auf der Zweisprachigkeit und auf den Proporz. Und beides darf nicht in Frage gestellt werden, auch nicht zeitweilig. Da beziehe ich mich auch auf den Konvent. Mir graut davor, wenn ich Ansätze höre, wo man den Proporz zeitweilig aussetzen möchte. Zeitweilig den Proporz aussetzen, gibt es nicht. Entweder wir schaffen ihn ab oder behalten ihn bei! Es gibt keine andere Lösung. Der Proporz und die Zweisprachigkeitspflicht sind ohne Wenn und Aber weiterhin beizubehalten. Das garantiert uns den sozialen Frieden. Das garantiert uns auch eine ordentliche Behandlung unserer Bevölkerung. Erlauben Sie mir zum Schluss noch einige Worte zur Entlohnung der Ärzte zu verlieren. Die Entlohnung der Ärzte gleich welcher Einstufung sie sind muss angemessen sein, aber nicht übertrieben. Erpressungsversuche einzelner Ärzte sind nicht nur nicht zu akzeptieren, sondern man sollte soweit gehen, dass man ihnen auch die Konvention kündigt. Es kann nicht sein, dass Ärzte, die 300.000 oder 400.000 Euro im Jahr verdienen, versuchen öffentlich sogar noch die Landesregierung dahingehend zu erpressen, indem sie sagen, dass sie die Leistungen kürzen. In diesem Fall, wenn das ein Angestellter macht, hat er nicht nur ein Disziplinarverhalten am Hals, sondern vermutlich auch sehr schnell eine Kündigung im Sack. Ich frage mich in der letzten Zeit betreffend der ganzen Polemiken über die Gehälter der Ärzte: Hat sich jemals ein Arzt darin geäußert, wie er seine Berufung ausüben will? Der Arztberuf ist eine Berufung, wo die Gesundheit oder der Patient im Mittelpunkt steht. Die Entlohnung ist ein Teil, aber sie darf bei solchen Gehältern sicherlich nicht im Vordergrund stehen. Ich stimme dem Kollegen Sven Knoll zu: Junge Ärzte müssen gefördert werden. Die Entlohnung vonjungen Ärzten sollte angepasst werden, aber auch in diesem Fall glaube ich, dass für die jungen Ärzte andere Kriterien zum Teil wichtiger sind als eine hohe Entlohnung. Junge Ärzte brauchen Sicherheit. Junge Ärzte brauchen Zukunft und junge Ärzte da stimme ich auch wieder dem Kollegen Sven Knoll zu brauchen Strukturen und Möglichkeiten zu arbeiten. Und ich glaube, man sollte wirklich ernsthaft auch überprüfen, ob es möglich wäre, einen Beitrag vor allem bei den Hausärzten oder bei den selbstständigen Ärzten bei einer Gründung bzw. Eröffnung einer neuen Praxis zu gewähren. Man sollte Möglichkeiten finden, diesen jungen Ärzten finanziell unter die Arme zu greifen. Aber ich gehe sogar weiter und behaupte, dass das nicht nur für die jungen Ärzte gilt, sondern auch für junge Unternehmer, für junge Handwerker, für junge Kaufleute, für all jene, die sich selbstständig machen und die ersten drei Jahre Schwierigkeiten haben, ihre Abgaben zahlen zu können. Man sollte sich eigentlich einmal überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, allen Jugendlichen, die sich entschließen, selbstständig zu werden, für die ersten drei Jahre die Sozialabgaben zu übernehmen, sodass sie effektiv mit dem Geld, das sie einnehmen, auch arbeiten können. Es stellt sich meistens heraus, dass, wenn jemand eine Tätigkeit neu beginnt, die ersten drei Jahre schwierig sind und dass viele von diesen Neugründungen die ersten drei Jahre nicht überstehen. Da sollte man unter die Arme greifen, weil das ja gleichzeitig für die Gesellschaft ein Mehrwert wäre, indem wir geringere Arbeitslosigkeit hätten. Zum Zweiten könnten diese Betriebe ihren Einstieg ab dem dritten Jahr besser überstehen. Das ergibt einen Mehrwert und Steuern, was letzthin uns allen zugute kommt. Deshalb zum Schluss meine Bitte: Nehmen wir uns die Zeit, genügend Zeit ohne Hektik, das gesamte Sozialwesen, die gesamten Sozialbestimmungen neu zu überdenken, neu zuüberprüfen und dann auf den neuesten Stand zu bringen und in einem Einheitstext leserlich unterzubringen. Heute sind die verschiedenen Sozialbestimmungen so kompliziert, dass es unbedingt Fachleuchte braucht, die es ermöglichen, jedem sein Recht zu gewährleisten. Und das kann es nicht sein! Es muss möglich sein, einen Text zu verfassen, wo jeder, der einigermaßen Schulbildung hat, auch seine Rechte herauslesen kann. Danke!
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